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II. Band.
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20$ XV. Cap. Von den Untercirculationsbanhen,

und der Industrie derer, bey denen ihr Papier circuliret, ins Mittel zu schla-gen, und die auf keine andere Art, als mit ihrem unbeweglichen Eigenthum,solche Balanzen zahlen können; in dem Fall wird die Regierung zweifelsohneder Bank behülflich seyn, zu solchem patriotischen Endzweck Anleihen zu er-halten, indem sie erkläret, dass das, worauf sie das Darlehn verlanget, einegute Sicherheit sey, und dem Publico für dessen Unbeweglichkeit einstehet.

XV. Capitel.

Von den Untercirculationsbankcn, und ihrer Concurren%

gegeneinander.

\\/ ir haben bisher von den Grundsätzen gehandelt, welche auf dieNatio-T nalcirculationsbanken einen Einfluss haben; wir kommen nun zu derUntersuchung einiger besondern Eigenschaften der geringern Banken, die ge-meiniglich sich auf die Nationalbank zu aller Beyhülfe an Münze verlassen,und wenn ihnen diese Zuflucht fehlet, so werden sie dadurch in Schwierigkei-ten verwickelt, aus denen sie sich nicht leicht zu helfen wissen. Ausser dieserInconvetiienz, der alle untere Banken unterworfen sind, sind sie.lehr oft derConcurrenz gegeneinander ausgesetzt.

Eine Nationalbank geniesset aus der Dauerhaftigkeit ihres Credits, undder Regelmäßigkeit ihrer Operationen so grosse Vortheile, daß es keinerandern Privatgesellschaft leicht ist, sich auf ein eben so solides System zu setzen.

Wenn eine bankführende Gesellsehaft errichtet ist, die von einer Natio-nalbank unterstützet wird, so verleitet die leichte Art, bey einem so großenBeystande die Geschaffte zu betreiben, natürlicherweise andere Gesellschaften,ihrem Beyspiel zu folgen. Daher entstehet eine Concurrenz. Alle derglei-chen Banken fangen an, die Cirkulation ihres eigenen Bezirks, als ihr unbe-strittenes Eigenthum zu betrachten, und blicken mit eifersüchtigen Augen aufjede Note, die nicht ihr Zeichen hat; das Hauptaugenmerk ihres Ehrgeitzesist, bey der Nationalbank Credit zu erhalten; und sie würden sich sehr gutstehen, wenn sie es von der Gesellsehaft erlangen könnten, daß sie ihre No-ten nähme, oder ihnen, wenn es nöthig wäre, für ihre Tratten creditirte;weil der Nationalbank alsdenn alle Unkosten von Besorgung der Münze und

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