Band 
II. Band.
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222 XIX. Cap. 'Anwendung der dargelegten Grundsätze,

schaff den Credit zurück hält, die allein ihn geben kann. Ich schließe mitdem alten Spruch des Rechts:

unumquodque eodem solvitur quo colligatum eß.

Die beste Art, einem fleißigen Volk zum Credit zu verhelfen, ist eine gehö-rig eingerichtete Bank} und die besten Arten, ihn recht thätig übern Haufenzu werfen, wenn er da ist, sind die unbesonnenen Operationen solcher Bank.

XIX. Capitel.

Anwendung der oben dargelegten Grundsätze zu der Einrichtung

einer Circulationspolicey.

us den Grundsätzen, die wir oben auseinandergesetzt haben, entstehendrey Hauptgegenstände unserer Aufmerksamkeit.

Der erste: die Circulation des Papiers zum einländisehen Gebrauch; derandere: die Art und Weise, die Münze zu diesem Zweck anzuschaffen; derdritte: die Art und Weise ausländische Balanzen zu bezahlen.

Diese drey Gegenstände sind ihrer Natur nach durchaus untcrsehieden,und es sind unterschiedene Grundsätze, die einen Einfluss darauf haben. Ver-mischet man sie mit einander, so entstehet die Folge daraus, daß diese Mate-rie, die an sich mehr als zu verworren ist, noch dunkler und verwickelterwird. Was wir nun abhandeln wollen, stehet mit keinem zur Ausführungvorgeschlagenen Plan in Verwandtschaft 5 die Absicht ist blos, die Hauptgrund-sätze, die auf diesen Theil meiner Abhandlung einen Einfluß haben, weiterzu erläutern.

1. Was die Circulation des Papiers zum einheimischen Gebrauch be-trifft, so habe ich geßgt, daß die Circulationsbanken auf Hypothek den gros-sen Nutzen hätten, die Umschmelzung des unbeweglichen Eigenthums zuerleichtern; um jeden, der ein Eigenthum besitzet, in den Stand zusetzen,das Capital davon , zur Beförderung der Industrie, circuliren zu lassen.

In dieser Absicht gehet er zu einer Bank, verpfändet das Capital, daser umzuschmelzen nöthig hat, und empfängt für seine Obligation, in welcherInteressen bestimmt sind, Papiergeld ohne Interessen.

Ich