3 VI. Cap. Wie den nachtheiligen Wirkungen
Nach dem ersten Ansehen scheint dieser Begriff chimärisch zu seyn; undeinige Leser werden ihn zu sehr verachten, als dass sie sich bemühen sollten,das, was zum Bessten desselben gesagt werden mag, zu lesen. Ich mache da-her damit den Anfang, ihnen zu berichten, dass dieser Plan in einem grossenEuropäischen Reiche, unter einem grossen Minister, versuchet worden. Ichsage, er ward im Jaht 1726 in Frankreich unter der Staatsverwaltung des Car-dinais Fleuri versuchet, und wirkte, was er sollte, ob er gleich durch einenUmstand aufgegeben ward, der sich, nach meiner Meinung, in Grosbritan-nien nie ereignen kann.
Nach der letzten allgemeinen Ausmünznng in Frankreich 1726 wurdeder Wechsel diesem Reiche so nachthcilig, dass ein jeder darüber schrie; da-mit der Cardinal diesem Lärmen Einhalt thun, und den Handel, nach seinerMeinung, in Ordnung bringen möchte, trug er an Samuel Bernard auf, derdamals ein Mann war, der großen Credit hatte, Wechsel auf Holland an alleKaufleute zum Pari zu geben. Der Cardinal versähe auch diesen Banquier mithinlänglichen Summen von der alten derzeit verrufenen Münze, und bezahltefür die Ausfuhr nach Holland; auf daß derselbe zur Bezahlung seiner Wech-selbriese daselbst Gelder- stehen hätte. LIiedurch kam der Wechsel auf Hol-land aufs Pari, und alle Banquiers in Paris sahen mit Erstaunen auf dieses Ge-schaffte. Aber es währte nicht lange, so entdeckte der Minister, daß er dasmit einer Hand unterdrückte, was er mit der andern aufzurichten bemühetwar. Er hielte dannenhero in seinem Lause innen, nachdem er vielleicht di®an Holland schuldige Balanz zehnfach bezahlet hatte.
Wenn ich die Verknüpfung dieses Geschafftes auflöse, so werde ich bes-ser, als auf irgend eine Art, im Stande seyn, die vorhabende Frage ins Licht2u setzen.
Als die allgemeine Ausmünzung in Frankreich, vermöge des Arrets vornMonat Jan. 1726 vor sich gieng, ward alle alte Münze verrufen, und verord-net, dass sie umgemünzet werden sollte. Der Münzpreis des feinen Goldesward auf 536 Livres 14 Sous 6 Den. die Mark, und des Silbers zu 37 Livres3 Sou 9 Den. vestgesetzt. Dieses waren die Preise, welche die Münze fürBarren bezahlte, wenn sie ihr zum Vermünzen angestellet wurden. Der Kö-nig aber befahl, gleich als ob er ein Recht dazu gehabt hätte, daß die altenMünzen zu keinem hohem Preise, als 492 Livres für die Mark feinen Goldes,
und