der 'öffentlichen Schäden, 361
Wenn wir annehmen, dass die Regierung fortfährt, alle Jahre die Sum-men ihrer Schulden auf immerwährende Annuitäten zu vermehren, und nachMaasgabe jeden Theil ihrer Einkünfte, zur Bezahlung derselben, überweiset,so folgt zuerst daraus, dass das ganze Einkommen des Staats den Gläubi-gern übertragen werden, und die Regierung davon die Verwaltung behaltenwird. Die fernern Folgen dieser Veränderung geben uns Materie zu einem be-sondern Capitel.
Wenn der Staat nur nach Maasgabe der Tilgung der alten Capitalien,oder dessen, was ich bestimmte Annuitäten genannt habe, borget, so werdendie Schulden nicht anwachsen.
Wenn demnach ein Staatsmann ein System des öffentlichen Credits er-richtet, so muss er zuerst feine Aufmerksamkeit darauf wenden, dass er es berech-ne, in wieweit es nach der Constitution des Staats, und den innern Umstän-den desselben, rathfamfey, die Einkünfte in Geldzinsen zu verwandeln. Ichsage, dieses ist der wichtigste Vorwurf feiner Berathschlagungen, weil die Soli-dität seines Credits darauf beruhet.
Wenn man alle Vortheile des Staats gehörig erwogen hat, und findet,dass der Vortheil der Handlung den Vorzug habe, so wird man weniger Un-gclegenheit davon verspüren, wenn man zugiebt, dass das Interesse des Geldesanschwelle: aber in Monarchien, wo das Tandinteresse das mächtigste ist, würdees schädlich seyn, ihm einen so fürchterlichen Nebenbuhler an die Seite zuse-tzen. In Staatskörpern wird jedes besondere Interesse seinenTignen Nutzen zurathe ziehen; und in dem Streit zwischen denen, die dieTaxen bezahlen, unddenen, die sie einnehmen, unter der Benennung der Gläubiger, wird die Si-cherheit des öffentlichen Credits unsicher.
Wir können hieraus den Schluss machen, 1) daß man bey Regierungen,wo das anschwellende Interesse des Geldes, der Ruhe des Staats zu drohenscheint, dafür Sorge tragen müsse, entweder einen sinkenden Fond zu errich-ten , um in Friedenszeiten das abzuzahlen, was in Kriegszeiten geborget wor-den; <>der es muss auch ein Plan, auf bestimmte Annuitäten zu borgen, er-richtet werden.
2) Wenn man natürliche Ursachen ihren eignen Wirkungen überlässt,ohne nach einem systematischen Plan zu borgen, so wird daraus ein Banque-
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