des Öffentlichen Credits .
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Dieses ist ein kurzer Entwurf des Fortgangs des öffentlichen Credits. DerGrundsätze find so wenige, worauf er gehaltet ist, dass, wenn ich mich aufeine bloße Herrechnung derselben einschränken wollte, ich wenig Neuesoder Interessantes sagen könnte. Ich will daher einen andern Weg einschla-gen. Ich will die Meinungen einiger berühmten Staatsklugen sammlen, dieentweder davon geschrieben, oder sich mit der Verwaltung dieses Theils derRegierung befasset haben; darauf will ich die Grundsätze, so wie wir weitergehen, anwenden, und dadurch werde ich im Stande seyn, die äusserlichenUmstände zu bemerken, die so geschickt sind, diese Materie in Dunkelheit zuverhüllen. Hätten wir nicht unzählige Beispiele dieser Art vor Augen, sc> wür-den wir es schwerlich begreifen können, wie so grosse Unordnung, und sohäufiges Ungemach, auf die Geschaffte des öffentlichen Credits gefolget lind.
III. Capitel
Von Vorschuß der Gelder, oder dem Borgen , gegen Anweisungen ausTaxen ein Capital und Zinsen abzutragen.
I ch habe bereits, angemerket, dass nach derEndigung der beständigen Kriege,darin das ganze Europa während der lehnbaren Regierung der Baronen ver-wickelt war, die Völker eine Art der Ruhe zu gemessen anfingen. Hierauf wurdendie Kriegsdienste unvermerkt in Taxen verwandelt; und da die Fürsten ihreGerichtsbarkeit auch über die Städte ausstreckten , die ehemals mehr unter demSchutz der Bischöfe gestanden, die darin ihren Wohnsitz aufgeschlagen hatten,so wurden die Taxen vermehret. Diese Auflagen waren, wenn wir auf das se-hen, was sie der Königlichen Caffe einbrachten, sehr gering. Die Policey, diesie anlegte, war schlecht, und die Betrügereyen bey der Einnahme waren groß.
Dieses bewog die Fürsten, Schulden zu machen, und solche nachherdurch Anweisungen auf die aufgelegten Taxen, auf eine gewisse Zeit zu be-zahlen.
Hieraus entstunden wiederum die erschrecklichsten Erpressungen abfei-len der Einnehmer der Taxen, darüber diejenigen so oft klagen, welche vonden französischen Begebenheiten geschrieben haben; wie wir in dem folgen-den Capitel sehen werden.
„.' Grunds, der Staatsw. II Band. - Z z
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