596 V. Cap. Von dem gegenwärtigen Zustande
liehen Credit eine grosse Hülfe; indem es ein Vermögen an Gelde vermehrte;die Hauptabficht davon war, die Anleihen der Regierung zu den dafür ange-botenen vortheilhaften Bedingungen voll zu machen. Und endlich ward da-durch ein sicherer Grund zu dem Nationalcrcdit für die Zukunft gelegt, daßdie Regierung der öffentlichen Treue ihrer Verpflichtungen aufs genauestenachlcbete, ohne dass sie durch Handlungen der Gewalt den Staat für denVerlust schadlos zu halten suchte, dem er sich nach den Umständen der Zeitunterwerfen müssen.
Obgleich die vielfältigen hinzugekommenen Auflagen, die den vorigenEinkünften beigefügt waren, in keinem Verhältnisse mit der Last, die demUnterthan während des Krieges auferlegt war, zunahmen, so dienten siedem ungeachtet als ein guter Grund zur Verbesserung, sobald die Wirkungendes Friedens den völligen Product derselben wieder herslelleten. Da aber diedarauf angewiesene Ausgaben mit jedem Jahr stärker wurden, so sahe sich dieRegierung genöthigt, gewisse Fonds auf 32 folgende Jahre, und bisweilennoch länger, zu versetzen; und verschiedene Arten von Taxen, die sonst nurauf kurze Zeit zu dem Ende bewilligt waren, wurden es auf immerwährend.Nach dem Utrechter Frieden verminderten sich die Unkosten des Staats garsehr, und das Geld schwoll an: so dass im Jahr 1716 der erste Grund zu demsinkenden Fond, durch die Eröffnung einer Unterzeichnung, geleget wurde,um xo bis 11 Millionen Sterling abzuzahlen, die der Zeit auf verschiedene Ar-ten von Taxen, die jährlich 724849 Pf.Sterl. ausbrachten, angewiesen waren.Man erlaubte denen, die diese Schuld zu fordern hatten, zu diesem neuenFond, zu s p. C. Interessen, die das Parlament wieder einlösen konnte, zuunterzeichnen, und im Fall die ganze Unterzeichnung zu diesem Preise nichtvoll würde, so war die Bank und Südseegesellsehaft verbunden, das Fehlendefeu übernehmen, dafür sie gleichfalls Annuitäten, nach Proportion ihrer Un-terzeichnung erhielten.
Die Schuld an die Banquiers, wovon wir geredet haben, die einzigeöffentliche Schuld bey der Revolution, machte einen Theil dessen aus, zudessen Berichtigung unterzeichnet wurde.
Die Taxen, die zum Abtrag dieser Capitale auf gewisse Zeit verschrie-ben waren, wurden es nun auf immerwährend; und es ward eine Bedingunghinzugesetzt, daß, wenn durch den Ueberfchufs des Fonds nach Bezahlung
der