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II. Band.
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4.00 V. Cap. Von dem gegenwärtigen Zustande

dadurch die Interessen in England weit niedriger gehen würden, als man viel-leicht jemals bey irgend einer Nation erlebet hat. Ich halte es für einen un-umstößlichen Grundsatz, dass man dadurch die Interessen herunterbringenKann, wenn man zuwege bringet, dass das Geld in den Händen der Leihen-den

terhause die Oberhand zu erhalten, und unumschränkte Regenten der Nation zuwerden.

Da das Publicum vorn Anfang an von diesen Begriffen ganz berauschet war,wurde die Unterzeichnung der Actien zu 200 p. C. über das Pari eröffnet; und ei-nige der Eigner von den 31803000 Pf. unterzeichneten zuerst; ihre Capitale zu ei-nem verhältifissmäfsigen Disconto, das ist, sie zeichneten eine Schuld von 100 Pf.zu 33jin denSiidseeastien ein ; und folglich stieg die Unterzeichnung auf 1000 p.C. Da diese ungeheuren Vortheile dem Gewinn des allgemeinen Fonds einverlei-bet wurden, so theilten sich die Unterzeichner, die dadurch Eigenthümer waren,nach Proportion darein ; und je höher die Actien stiegen,- je mehr vergrößerte sichder Gewinn. Dieses hatte einen Einfluss auf die Bethörung des Volks; und dalieh die Austheilung nach Proportion vermehrte, als der Subfcriptiouspreis anwuchs,so schien es, dass das Steigen der Actien kein Ende haben würde.

Die zuerst angebotene Austheilung war, wie gesagt, 10 p. C. das halbe Jahrin Actien. Dieses wurde hernach in nicht weniger als 30 p. C. in Gelde für dashalbe Jahr verändert; und als die Atrien auf 1000 stiegen, ward auf zwölf nacheinander folgende Jahre nicht weniger als 50 p. C. jährliche Austheilung in Geldeversprochen.

Wenn die Actien auf 2000 gestiegen wären, so hätte die Austheilung ebenso leicht auf 100 p. C. jährlich kommen können, als sie bey 1000 auf Zop. C. war.

Aber woher sollte diese Austheilung bezahlet werden? Die Gesellschaft unddie Aufseher sorgten sehr dafür, dem Publico von diesem Umstände nicht das ge-ringste Licht zu geben.

Das Parlament hätte daher, um solchem Misbrauch in dem Steigen der Südsee-Actien vorzubeugen, dahin sehen müssen, dass die Aufseher bey dem Empfang derUnterzeichnung und Anbietung der Austheilungen, das Publicum unterrichtet hät-ten: 1) von dem Gelde, das sie von der Regierung zu fordern hätten; 2) vondem durch die Unterzeichnung über Pari gewonnenen Gelde; und 3) von den Vor-theilen ihres Handels. Und an der andern Seite von dem, was sie schuldig wä-ren, und von dem reinen Ueberschuss auf ihren Büchern.

Das wäre redlich gehandelt gewesen. Aber dass man behaupten wollte, dieVerschwiegenheit sey bey einet Sache nothwendig, worin die Nation interessirt ist, dasWar an sich selbst ein blosser Verwand. Und wenn es sich änderst verhalten hätte,so hätte man antworten mögen, dass eine Gesellschaft, die ihre Geschaffte so heim-lich zu halten genöthigt ist, verhindert werden muss, mit solchen zu handeln, diein der Unwissenheit desselben bleiben sollten, ungeachtet sie sehr darin interessirtwaren.