40 g ^ Cap. Von dem 'gegenwärtigen Zustande
Während der Ruhe, die vorn Aachner Frieden 1748 an bis zu dem An-fange der Feindseligkeiten 1758 fortdaurete, belief sich das zu außerordentli-chen Bedürfnissen verwandte Geld im Durchschnitt jährlich über 4 Millionen.Die Ausgaben der Regierung vermehrten sich durch die Unterstützung’derColonien, und durch verschiedene große und ungewöhnliche'einheimischeUnkosten, deren Anwendung unter den Ausgaben dieser Jahre gemeldet wird.
Kurz vor dem Ausbruch des letzten Krieges, das ist, den s Jan. 175s,ward die liquide (funded) Nationalfchuld auf 722896741's. herabgesetzt, davoneine Annuität von 2654500 Pf. bezahlet wurde, und der sinkende Fond beliefsich auf 1308814 Pf- *)- Am Ende des Jahrs 1763, in welchem der Friede ge-schlossen wurde, betrug die liquide Schuld 130586789 Pf. loSch. ausser 9 Mil-lionen und drüber, die auf keiner Anweisung stunden; so daß die National-schuld bey dem Ende des letzten Krieges über 140 Millionen ausser dem Werthder Annuitäten ausmachte, die 1757, 1761 und 1762 bewilligt waren. Hier-aus erhellet, daß der Krieg die liquide Nationalfchuld auf 58297116 Pf. ver-mehrte, ausser dem Unterschiede, der bey dem Anfange und Ende des Krie-ges sich zwischen den illiquiden Schulden und dem Werth dieser Annuitätenfand **).
Ehe ich dieses Capitel schließe, so will ich einen kurzen Abriß von derdamaligen Verfassung der Nation geben. Vorher aber müssen wir einen Blickauf die Art und Weise werfen, wie sie in einem so kurzen Zeitlauf von 8 Jah-ren eine so große Summe zu borgen vermocht.
Bis 1757 ward das Geld von der Regierung zu etwas mehr als 3 p.C. ge-borget; wie sie aber damals ein Darlehn von 5 Millionen gebrauchte; so be-willigte sie, Annuitäten zu 44 p. C. zu errichten, die in 24 Jahren nicht ein-zulösen waren. Durch dieses Mittel entgiengen die Begüterten der Reduction
der
*) Zu dieser liquiden Schuld muss die illiquide (unfunded), die mir nicht genau be-kannt ist, und der Werth der im Jahr 1745 und 1746 bewilligten Annuitäten,hinzugethan werden.
**) Die Annuitäten von 1757 werden von dem Vers aller der Betrachtungen über dieHandlung und Finanzen auf 47 2 5 °° Pf-, oder auf 14 Jahre (74 p. C.) gerechnet,und die Annuitäten von 1761 und 1762 auf 6826875 Pf. oder auf 27^ Jahre(3 rrP- C.). Aber diese Schätzung scheint zu niedrig, davon wir in der Note pag.397-400 die Gründe angegeben.