4.30 VI. Cap. Zustand des öffentlichen Credits in Frankreich ?
Ungeachtet nun bereits diese schwere Last auf alle Eigenthumsgüter ge-legetwar, so gab doch das Parlament lieber feine Einwilligung zum drittenzwanzigsten Pfenning auf alle Eigenthumsgüter, als dass es die Subvention ge-nehmigt hätte; ja man legte in dem Edict auch eine grössere Kopfsteuer aufalle die, welche Bedienungen hatten, damit die Taxe desto reichlicher ausfal-len möchte. So endigte sich der Streit. Der Minister bekam feine Erfassung,und das Edict einer allgemeinen Subvention ward beiseite geleget.
Die Einkünfte des Königs wurden während des letzten Krieges, ausser demzweiten und dritten zwanzigsten Pfenning, auf verschiedene Art vermehrt. Ichwill davon gleich gedenken, tmdzwo dieser Auflagen, wegen des Sonderba-ren, kürzlich erläutern.
Der Geistlichkeit in Frankreich ward von dem Könige, mit Unterstützungseiner Parlamente, heftig zugesetzet, eine Erklärung von ihren Einkünften vonsich zu stellen, damit sie, gleich andern Unterthanen, Procentenweise, oderauf so und so viel Schillinge vorn Pfund, taxiret werden könnte. Endlich ge-lung es ihr nach manchen Ausflüchten, den Entwurf umzustoßen. Sie erbo-ten sich zu einem freiwilligen Geschenk, welches mit den zween zwanzigstenPfenningen von EinemWerth seyn, und bis 176s jährlich bezahlt werden sollte;und dieses wurde angenommen.
Das ordentliche freiwillige Geschenk der Geistlichkeit wird jährlich aufanderthalb Millionen Livres gcschätzet. Dieses verdoppelten sie, und zahl-ten jährlich drey Millionen. Wir können dieses als 10 p. C. von dem ganzenEigenthum der Französischen Geistlichkeit ansehen. Dem zufolge betragenihre Einkünfte 30Millionen; und ich glaube, viel mehr sind sie auch nicht.
Das andere Stück der Einkünfte hat mit einem Umstand in der Geschichteder Englischen Taxen etwas ähnliches; man nennete es ein ausserordentlichesfreiwilliges Geschenk, das jede Zunft in Frankreich zahlte. Carl I hatte ganzEngland sehr genau taxirt, als er ein Schiffgeld vorschlug. Man fand dieSchätzung so richtig, dass sie zu einer Grundlage bey der Eintheilung derioooooPf. diente, welche an Carl II jährlich für die Gerichtshöfe der Kirchspieleund Freiheiten (courts of wards and liveries) bezahlt wurden *).
Auf
*) Siehe Davenant in feinen Mitteln und Wegen, im Artikel von monatlichen Steuern(monthly affessmens).