Band 
II. Band.
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bis zum Frieden rjfy.

Allen Bedienten der Gerichtshöfe wurden ehemals aus den königlichenEinkünften ihre Besoldungen bezahlet. Diese wurden bey jeder Regierungunvermerkt verringert, und, um das Fehlende zu ersetzen, wurden die Spor-teln vermehret. Es folgte aber die grösste Geldschneiderey daraus.

Wenn wir zu diesem letzten Artikel die 22 Millionen hinzufügen, von de-nen wir oben gelaget haben, dass sieden gewöhnlichen Einkünften des Königsfür Besoldungen an den Oberpresidenten u. s f. und andern Gerichtskosten zuLast kämen, so finden wir, daß der einige Artikel der Gerechtigkeit dem Pu-blico jährlich beinahe so Millionen Livres kostet.

Der grösste Theil von dieser Summe könnte als die Zinsen von Geldernangesehen werden, welche die Könige von Frankreich aufgenommen, unddavon die Capitale noch ausstehen; und falls die Capitale abgetragen würden,so würde solches die Einkünfte ungemein vermehren. Aber selbst diese Lastwird bey dem übeln Zustande ihres Credits bey manchen Vorfällen ein Hülfs-mittel, weil der König alle diejenigen, die solche erbliche Bedienungen haben,zwingen kann, auf eine Zulage zu ihren Besoldungen Geld herzufchiessen.

Zum Beschluß dieses ungeheuren Verzeichnisses der von dem französi-schen Reiche bezahlten Taxen, müssen wir die letzte Classe nicht vergessen,welche folgende Stücke in sich fasset.

Fünfte allgemeine Classe.

Franz-Geld. Sterling.

Livres, £. ß. S,.

1. Was für Bullen , Dilpenßtionen, Tauf-fen und Begräbnissen, an den Pabst, dieBischöfe und die niedere Geistlichkeit

bezahlet wird, ist beinahe - - 10000000, 444444, 8,104.

2. Zum Unterhalt der Hospitäler eine Art

von Armengelder - - 11 500000, sinn, 2, 24.

z. Verschiedene Arten von Auflagen, wel-che Privatpersonen, Pairs von Frankreich,

Stadthalteim der Provinzen und Bedien-

Trageüber 21500000, 955555,11, 1.

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