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VIII. Capitel.
Zufällige Folgen der Ausbreitung des Credits P und des Anwachse s
der Schilden.
D a ich die Grundsätze des öffentlichen Credits, auf den wahren Zustand derSachen in Grosbritannien und Frankreich, so viel ich davon erfahrenkönnen, angewandt habe: so muss ich die Anmerkung machen, dass alle kurzeEntwürfe dieser Art blos dahin abzielen, die allgemeine Neubegierde, die einjeder besitzet, von allem ein wenig zu wissen, zu befriedigen. Freilich kön-nen sie Personen, die von dieser Materie völlig unterrichtet sind, seicht undunrichtig vorkommen; sie dienen aber doch zu unserm Zwecke, der nur da-hin gehet, sie als etwas anzunehmen, das der Wahrheit näher kommt, alsblosse Muthmaßungen; und zur Erläuterung der Materie, von der wir han-deln, geben sie uns hinlänglich Genüge.
Ich gehe nun weiter zu der Untersuchung der Folgen fort, die aus die-ser wichtigen Veränderung entstehen können, welche die Einrichtung des Cre-dits der Schulden und der Taxen, in der Staatskunst derer Länder, welcheKünste, Manufakturen und Handlung haben, hervorbringet.
Ich habe von dem ersten Anfange dieser Untersuchung an, gelegentlichden Einfluss bemerkt, den eine solche Veränderung auf den Sinn und die Sit-ten eines Volkes haben muss. Die niedern Classen, welche, Schlüsse zu'ma-chen, träge sind, begreifen die nothwendigen Folgen solcher Abwechselun-gen nicht so bald. Selbst Ministers 'sind oft verlegen gewesen, wenn sie dieFolgen beurtheilen sollen, welche aus einigen Schritten, die sie bey ihrerStaatsverwaltung, jedoch nach reifer Ueberlegung, in dieser Sache gethan,entstehen können.
Wenn der öffentliche Credit dazu angewandt wird, nach einem PlaneGelder aufzunehmen, vermöge dessen das Capital entweder durch gleichför-mige jährliche, die Zinsen übersteigende Bezahlung, oder durch einen ange-ordneten sinkenden Fond, abgetragen wird: so können, falls der Plan ausge-führet wird, keine zufällige Folgen entstehen; die gemachten Schulden wer-den bezahlet werden, und die Sachen wieder auf den vorigen Fuss kommen,
Wenn