4g 6 X. Cap. Methoden, öffentliche Schäden
Sechstens: und schliesslich können sie unter dem Werth des Capitals,durch Lotterien, bezahlt werden; dabey der Staat dasjenige gewinnenkann, wasdie Gläubiger, aus Begierde zum Gewinn, zu verlieren aussetzen.
Auf eine oder andere dieser Arten lassen sich alle redliche und erlaubte Mit-tel redlichen, die ein Staat gebrauchen darf, seiner Schulden los zu werden, ohneirgend das öffentliche Zutrauen zu brechen, oder das Aeussersle zu unternehmen,den Gläubigern Bedingungen bey der Bezahlung vorzuschreiben, die sie widerihren Willen anzunehmen gezwungen werden.
Was die uneinlösbaren Schulden betrifft, so glaube ich, dass man, ohne Bei-stimmung der Gläubiger, in den Bedingungen des Darjehns, mit Recht keineAenderung machen darf.
Hiernächst will ich nun die Vortheile und Schäden der verschiedenenArten, Schulden abzutragen, anzeigen, so wie sie auf das besondere oder allge-meine Interesse eines Staats Einfluss haben können.
Würden grosse Schulden, die eine langeZeit im Gange gewesen, auf ein-mal abbezahlet, so würde es eine plötzliche und heftige Veränderung verursa-chen, die allemal Schwierigkeiten hat.
Wenn es, zum Exempel, die Eigner von Ländereien genehmigten, einenTheilihrer Güter zur Bezahlung der öffentlichen Schulden zu verkaufen, so wür-de dieMenge der Ländereien, die zum V erkauf gestehet werden würden, den Preisdavon sehr ansehnlich herabsetzen, woraus den Gutsherren großer Nachtheilyufliessen würde. Ich will hier nicht einmal untersuchen, woher solche SummeGeldes kommen könnte.
Gesetzt, es könnte ein Schatz aus Indien gebracht werden, der hinreichendwäre, auf einmal die Schulden von Grosbritannien abzutragen, so würde dieCir-culation so sehr mit Gelde überhäufet werden, dass die Zinsen auf nichts herunter-fallen würden. Dieses würde sodann ein Verlust für die vorigen Gläubiger seyn, bissie andern Europäischen Staaten zu leihen Gelegenheit hätten, die wegen dieserVeränderung den Preis derZinlen ihrer eigenen Schulden herabsetzen würden. Soetwas Aehnliches entstund aus der Bezahlung aller Schulden in Frankreich mitBanknoten im Jahr 1720, wodurch die Zinsen, wie wir oben bemerket haben,auf 2 p. C. sielen.
Wenn an der andern Seite alle Jahr ein Theil dei Schulden nach einer ge-wissen Regul abgetragen wird, so ist der bequemste Weg, dass man die Capitale
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