I. Cap. Von den verschiedenen Arten der Taxen. 497
Ich habe nicht nöthig, michausdie Natur solcherTaxen einzulassen, diein unfern Tagen nicht in Gebrauch sind. Tribute von Sclaven, von bezwun-genen Völkerschaften, sind in unsern Tagen so wenig bekannt, als Abgabenan Lebensrnitteln von den Unterthanen eines Staats.
Ich theile daher die gegenwärtigen Taxen in drey Classen: i) die Taxenauf die Veränderung, welche ich proportional nenne, 2) die Taxen auf diebesitzenden Güter, welche ich cumulative oder willkührliche nenne, und 3)die, welche als ein Dienst gefordert werden, welche ich persönliche nenne.Diese Ausdrücke müssen nun völlig erkläret werden, damit ich sie nachherOhne Missverständniss gebrauchen kann.
Eine Proportionaltaxe, fasset einen einfachen Begriff in sich. Sie wirdvon dem Käufer, der etwas, in Absicht es zu gebrauchen, kauft, zu der Zeit desGebrauchs bezahlt, insofern die Balanz des Vermögens gegen ihn stehet; undsie ist in dem Preise der Waare begriffen. Beispiele von dieser Taxe, sind alleAccisen, Zölle, Stempelrechte, Postgeld, Münzkosten und dergleichen.
Nach dieserErklärung werden nothwendig zwey Stücke erfordert, jeman-den diese Taxe aufzulegen. Zuerst: Er muss etwas kaufen. Zweitens: Er mussdasselbe gebrauchen. Dieses muss man wohl behalten.
Eine cumulative, oder willkührliche Taxe, stellet uns bey dem erstenAnblick verschiedene Begriffe vor, und kann nicht eher recht bestimmet odererkläret werden, als bis ihre Natur durch Exempel erläutert worden.
Sie ist zu erkennen: 1) An ihrer Absicht; da sie auf den Besitzer einesGuts dergestalt wirket, dass es ihm schwer wird, sein Einkommen nach Maas-gabe der Taxe, welche er bezahlt, zu vermehren.
2) An dem Gegenstand; da sie, anstatt auf irgend ein vestgesetztes Theilder Arbeit oder der Consumtion gelegt zu werden, auf die vorherigen, undnicht auf die itzigeh Gewinnste, sich beziehet.
3) An den Umständen, unter denen sie aufgeleget wird, welche keinenUebertrag des Eigenthums, von Hand zu Hand, noch irgend einen Wechselin der Balanz des Vermögens zwischen Privatpersonen in sich begreifen.
Beispiele von Cumulativtaxen, sind Land- Kopf- Fenstersteuern, Aufla-gen auf Kutschen und Gesinde, die Auflage auf die Industrie in Frankreichund viel andere.
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