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II. Band.
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‘welche aus den Proportionaltaxen entflehen', 5 25

Aus einer nicht genauen Beobachtung dieser Einrichtung rührte es her,daß die Schenk- und Speifewirthe 1761, bey einer neuen Auflage von dreySchilling auf das Faß stark Bier, den Preis des ihrigen einen halben Pfenningdas Quartier höher setzten, anstatt es nur einen Viertelpfenning ausmachte. *)

Wenn eine Gesellschaft, die eine accisbare Waare verfertigt, die aus-schiffende Freiheit des Verkaufs derselben hat, so wird alle Härte bey derEinnahme der Accise vermieden; weil die Gesellschaft solche sodann selbst be-zahlet, und durch verhältnismäßige Vortheile bey dem Verkauf der Waarediese Accise wieder an sich ziehet.

Dieses ist der grösste Vortheil, den die Verpachtung vor der öffentlichenVerwaltung einer Taxe voraus hat.

Wenn die Accisen von denen gehoben werden , welche die mit Accisebelegte Waaren verfertigen, so fällt die Härte der Gesetze auf die Verfertigerderselben, ob sie gleich nur die Taxe vorschieffen, und solche bey dem Ver-kauf der Waare von denen, die sie gebrauchen, wieder an sich ziehen.

Es ist ein großer Vortheil für einen jeden Consumirenden im Reiche,daß bey der Einhebung kein Unterschleif unbemerkt vorgeht; denn alle ausdem Unterschleif entstehende Vortheile kommen dem Verfertiger der Waarezu gut, der eigentlich der Taxeinnehmer ist, so wie die Pächter in Frankreich,wenn sie ihr Salz und Taback verkaufen. Weil aber die Pächter als königli-che Bediente angesehen werden, und die Taxeinnehmer denen sehr hart zufallen scheinen, unter welchen sie sich aufhalten, so bilden sich die Leutethörichterweise ein, daß, wenn z. E. die Brauer gelinder begegnet würden,so würde das Bier von sich selbst wolfeiler werden. Dieses ist ein bloßes Hirn-gespinste. Denn kein Brauer wird sein Bier wolfeiler verkaufen, als er entwe-der nach dem verordneten oder gangbaren Preise thun muss; seine Vortheilemögen durch den Unterschleif noch so gros werden, und seine List, Unter-schied: zu machen, mag noch so.glücklich gerathen. Je weniger die Taxeeinbringet, destomehr muß das Volk mit andern Auflagen belegt werden, umdas, was an jener mangelt, zu ersetzen.

Wenn

*) Man merke jedoch, dass bey der vergrößerten Malztaxe 1760, der Preis des Biers

weder von den Brauern noch Wirthen vergrößert wurde.

Grunds, der Staatsw . II, Band .

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