Band 
II. Band.
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556 Folgen der Taxen,

Hiernächst kommt nun zu untersuchen vor, ob die Taxen aller! Arteneine grosse Last des Volks, ein unerträglicher Eingriff in ihre Freiheit, ein Mit-tel viele ehrliche und arbeitsame Leute ins Elend zu stürzen, und eine großeAbhaltung vorn Ehestände seyn oder nicht? Ich antworte ohne Bedenken, dassdie Taxen alle diese und weit mehrere Beschwerden mit sich führen können,und gemeiniglich mit sich führen; allein ich muss auch hinzusetzen, daß die-ses aus dem Mißbrauche, und nicht aus der Natur der Taxen, entstehet.

Mein Augenmerk gehet bey meinen Untersuchungen allemal dahin,wie der Mensch regieret werden könne , und niemals, wie er regieret werdei wieein rechtschaffener und verständiger Staatsmann die Freiheit der Privatper-sonen zur Beförderung des gemeinen Besstens einschränken könne, niemals,wie ein unwissender und ungerechter Staatsmann die öffentliche Freiheit, uraeiniger Privatpersonen willen, zerstören könne.

Durch Auflagen Geld anzuschaffen, muss denen, welche sie bezahlen,allemal mehr oder weniger lästig fallen, und die aus den Auflagen entstehendeVortheile können lediglich aus einer richtigen Anwendung des gehobnen Gel-des ihren Ursprung nehmen.

Wenn die Privatpersonen blos aus der Beschwerlichkeit der Taxen einenVortheil ziehen, so verlieret das Publicum ohne Zweifel; weil die Taxen zumNutzen des Publicums, und nicht der Privatpersonen, bezahlt werden. Wenndas gehobene Geld von dem Staate nutzbarer angewandt wird, als diejenigen,die dazu das ihre beigetragen, gethan haben würden, so hat das Publicum,sage ich, wegen der auf Privatpersonen gelegten Bürde gewonnen, und derStaatsmann hat sowol bey Auflegung als richtiger Anwendung der Taxen, feineSchuldigkeit gethan.

In dieser letzten Betrachtung können die Taxen als eine Erfparungauseines jeden besondern Vermögen zur Anschaffung eines öffentlichen Fondsangesehen werden, welcher zum allgemeinen Nutzen angelegt werden kann.

Ich habe mich oft auf bekannte Exempel aus derPrivatoeconomie beru-fen, um solche auf die Staatswirthsohaft anzuwenden ; welche, ungeachtetihres scheinbaren Unterschiedes, gar leicht aus einerley Grundsätzen herge-leitet werden können.

Ich