Band 
II. Band.
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568 VlILCap. Von der'dusckhmwg. der Taxation.

Wenn also der Belausder Taxen in Kriegszeiten aus dem Landfc gesandtwird, müssen daraus nicht gleiche Wirkungen entstehen? Haben nicht dieVersendung und die Einschliessung einerley Folge, sintemal in beiden Fällenstas Geld ausgleiche Art der Circulation entzogen wird? Folget nicht daraus,^ass, wenn man weder durch Wiederborgen von Fremden j noch. durch Uni-schmelzung mehrerer unbeweglicher Güter, mehr Geld erhalten kann, dasssodann der Verkauf gehemmet wird, und Y sowol als X verschwinden? Esmuss der Reiche das Kaufen aufgeben, und die Eigner alles zu Markt kom-menden Waaren müssen durch Täuschen mit einander handeln.

Wie natürlich folgen alle diese Folgen aufeinander, und wie genau stim-men sie mit den Grundsätzen überein, die ich hin.und wieder in dem Theildes letzten Buches, da ich von den Banken und öffentlichen Credit gehandelt,angegeben habe.

Taxen werden gegenwärtig nicht desfalls gehoben, um in der Schatz-kammer zn bleiben, sondern zu den Bedürfnissen des Staats zu dienen. Indem Augenblick also, dass das dadurch gehobene Geld aus den öffentlichenGassen kommt, verlieret es den Character von X, und nimmt den von Z aufdiesclbige Art an, als Y in Z verwandelt wurde, als man es zum Einkaufeiner Waare zu Markt brachte. Dieses neue Z (als wir es nennen kön-• nen) kommt nicht sobald wieder zur Circulation , so wird es auch wiede-rum in Y und X verwandelt, jedoch mit dem Unterschiede , dass dasjenige,was aus der Schatzkammer gekommen, geradesweges wiederum dahin ein-stießt, sofern es in X verwandelt worden.

Hieraus folget, daß die Staaten ihren Bedienten gemeiniglich den vollenGehalt bezahlen, atjer es so einrichten, daß sie durch Cumulativtaxen einenTheil desselben wieder herausgeben müssen, anstatt dasjenige, was sie zu zah-len haben, nach und nach zu verringern. Und wenn mäh den Gehalt selbstmit einer Abgabe vorn Werth belegen will, welches eigentlich eine wirk-liche Verminderung desselben ist, so wählen sie die Art, daß die Taxe dasAnsehen hat, als ob sie ein Abzug von dem angeblichschuldigen sey ; dennes läßt nicht so willkührlich, wenn man eine Taxe auflegt, als wenn maneinen Gehalt verkürzet, ohne einige Ursache davon anzugeben; aber freilichfindet es sich gemeiniglich, daß, ausser dieser Ursache, die besondern Zu-eignungen und die Verwaltung der Einkünfte, diese Methode leichter machen.

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