RERUM GERMANICARUM. 45
Uber'die Frage: Wie, und It ne hoch ein Lehnmann lind Unterthanzu strafen, der steh nicht recht verschätzet ; Relponlum derJuristen - Facultäc zu Würtzlurg , über die Frage : Ob unter demWorte, Geschmeide, Ketten und Kleinodien, auch Silber-Geschirrund Baarschast verstanden teer den Körnte;
Tom. III. Extractus Librorum publicorum Civitatis Moelnensisde anno iziF usque ad a. 159z ; Bedencken über die Frage:Ob ein Evangelischer Fürst die Gottes-Hauß-Gelder zu Erbauungeines Zucht-Hauses anwenden Könne ; Gedanken von denenMitteln, so eine vernünftige und christliche Obrigkeit in AusrottungLandläuserifihen Gestndes zu beobachten hat ; Bedenken \vasdie Stiftung einer Psrümbd involvire j Historische Nachrichtvon dem Amt Böhemstein-Pegnitz ; Was Molungen, Mund-Rechtheiße ; Historische Nachrichten von der Reichs-Stadt Wimpfenin Schwaben ; Joh. hessens Historische Erzählung von demKloster und der Stadt Kitzingen ; Georg. Arnolds Anfangder Grumbachisehen Zwietracht mit dem Bischöfe von Würtzburg;
Von des Cardinal Cloesels HinWcgfchaffung aus Wien ; Vonstrafbarer Bestechung der Richter; Von der Achts-Erklarungder Reichs-Stande Wegen zurückhaltender Reichs-Steuer; Dedu-ction, daß ein Successor in Principatu die Schilden des Antecessoriszu bezahlen nicht schuldig sey ; Kurzer Auszug etlicher Histo-rischer Observationen, zu mehrerer Erläuterung alter Lateinischerund Teutscher Briese, auch anderer Bayerischer Historien,Antiquitäten, und Geschichten ;
Tom. IV. Anonymi narratio historica de Judiciis Fehmicis ;Nachrichten und Urkunden das Kayferl. Land-Gericht in SchWa-ben und die darüber entstandenen Streitigkeiten betreffend;MEvii delineatio der Pommerifchen Landes-Verfafmtg;Allerley zur Erläuterung des Teutschen Staats -Rechts dienen-de Urkunden und historische Nachrichten ; Zwey WiederWärtigeBedenken, das eine vorn Nachlaß, das andere von Zahlung derZinsen.
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