Unvermögen etwas Dl'w Hoheit würdiges darzule-gen mich abschrecken sollen.
Die beharrliche Gnadenbezeugungen, womit ElV.Köntgl Hoheit von ansang biß hieher meine Wenigkeitanzusehen geruhet, habenmich zu einerfeyerlichen bekännt-uiß einer lebendigen danckempfindlichkeit verpflichtet,undDieselbe bey der ersten gelegenheit auszulasten, mir einegewisse Nothwendigkeit aufgeleget.
Wiewohl die geringschätzigkeit dessen, so mir hierzuvor die Hand gekommen, dennoch meine blödigkeitzurück
halten mögen, wenn ich nicht erwogen, wie EW.KölNgl.
Hoheit die von dergütigenNaturempfangene vortreff-liche Gaben, eines durchdringenden Verstandes, eines er-habenen Gemüths, einer ungemeinen Fähigkeit und Leb-hafftigkeit, durch sorgfältige Unterweisung, woran auch- ich unwürdig einiges theil zu haben die ehre gehabt, soglücklich ausgeübet, und durch die darauf angetretene
reisen zu solcher höhe gebracht, daß Sie Ihr Licht undErkänntniß über alles was zu wissen nütz oder angenehmist, mit lust ergehen lassen; so daß ich zuversichtlich dieHoffnung schöpffen mag, es werden die schlechte blätter,
wenn ElV. KölWi. Hoheit dieselben eines gnädigen
blickes