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XVI.
Hm. Morins Abhandlung,
von dem Gebrauche des Gebeths für die
Todten, unter den Heiden.
1711.
man versichert ist, daß die Seele die Zernich-tung des Körpers überlebe: so ist es so natürlich,man urtheile von ihrem Zustande nach dem Todewas man wolle, allerley Gelübde, Wünsche und Gebethezu thun, um den Seelen unserer Verwandten und Freundeeinige Glückseligkeit zu schaffen; daß man sich gar nichtwundern darf, wenn dieser Gebrauch sich über die ganzeWelt ausgebreitet hat. Herr Morin, der im reitenJahre diese Materie in einer besondern Abhandlung ausge-führet hat, ist eben nicht gesonnen, diese Sache in Absichtauf die Gottesgelahrheit abzuhandeln. Er beweiset nur inseiner Schrift, daß selbst die Heiden für ihre Todten gebe-thet; daß dieses ein Lehrsatz ihrer Religion gewesen, unddaß sowohl die Dichter als Weltwcisen, hkerinnen mit demPöbel einerley Meynung gehabt.
Ungeachtet die Weltweisen, schreibt er, vielerley Mey-nungen von der Natur der Seelen angenommen, undeinige gar geglaubet, daß sie mit dem Leibe verdürbe: sohaben doch die vernünftigsten unter ihnen, sie allemal für un-sterblich gehalten. Man will hier nicht alles zusammennehmen, was sie von dem Zustande vorgebracht, darin-nen sie sich nach dem Tode befindet; wir sagen nur, daßdie allgemeinste Meynung ein andres Leben voraussetzet.
Das herrschende Lehrgebäude, welches von den aller-meisten angenommen ward, war, daß es verschiedene Woh-
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