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XXXVI.
Des Herrn Ms Bertot Abband-
lung, von dem Gdtte Jrmmseul, den
die alten Sachsen angebeihst haben (^).r 7 » 5.
ist erstaunlich, daß Schedius, der dock) einenziemlichen weitläuftigen Tractat von den Götternder Deutschen geschrieben, nichts vom Irmcnseutgesaget hat. Hätte er die alten Geschichtschreiber von Frank-reich und Deutschland gelesen, so hätte er gesehen, daß, alsCarl der große im 772 Jahre die Festung Erisburg weg-genommen, er den Tempel und das Bild dieses Götzen ver-nichtet, und eine große Menge Gold und Silber zur Beutegemacht, welches allem Ansehen nach, von den Gelübdenund Opfern dieses abgöttischen Volks, gesammlet seynmöchte. Dieses hat unfehlbar eine» ungenannten Schrift-
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(L) Ungeachtet ich bisher, bey der Arbeit dieser Urbersehnngmeine eigenen Gedanken noch niemals verrathen; indem ich nichtglaube, daß die Pflicht eines Uebersetzers es mit sich bringe, sein Werkdurch unnütze Noten zu vergrößern: so werde ich doch diesesmal vonmeiner bisherigen Regel abweichen ; weil gegenwärtiger Artikel I.in die deutsche Geschichte einschlägt, wo es kein Wunder ist, daß einFranzose unbekannter ist, als ein Gelehrter von Rechtswegen, in ir-gend einem Felde der Gelehrsamkeit seyn sollte: weil 2. diese Abhand-lung so gar wenig Licht giebt, was denn eigentlich die Jrmenstnlevorgestellet: nnd z. weil der Abt Vektor sich bey diesem Artikel zwarMeibvmS Werk äe ketzu» Oermsnici; bedienet; aber, nach dergewöhnlichen Flüchtigkeit seines Volks, nur hie und da wasaufgeschnappet hat, da er doch die wesentlichem Stücke fast alleüberhüpftt.