Band 
Fünfter Theil.
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XXI. Souchay Anmerkungen über rc. 155

nate berathschlaget, (polyb. im i. B.), und hierbeyfängt das neue Fragment an : necessn-ium sibi rstu8,ötc.

Nun fraget es sich, ist dieß neue Fragment wirklichvom Livius? Man hat alle Ursache daran zu zweifeln;indem man zwey offenbare Kennzeichen des Unterschiebensdaran wahrnimmt. Man erkennet nämlich darinnen,weder des Livius Art zu denken, noch seine Schreibart.

Erstes Kennzeichen des Unterschiebens, welches

die Art betrifft.

i. Livius giebt allezeit genaue Rechenschaft von denBerathschlagungen: und im Falle die Patricier undPlebejer entgegen gesetzter Meynung gewesen, so unter-läßt er niemals die Ursachen davon anzuführen. Unterden verschiedenen Beyspielen, die man hiervon anführenkönnte, darf man nur den Handel der Ardeater nennen,weil er mit dem Vorfalle der Mamerriner einerley ist;und weil der Senac in beyden durch das Volk gezwun-gen ward, die Redlichkeit und Ehre des römischen Volkes,dem Eigennütze aufzuopfern.

In diesem Fragmente nun steht kein Wort von derBcrathschlagung, die das Verlangen der Mamerrinerveranlasset hatte. Indessen war doch diese Beschreibung,die man in des polybius i. B. sehen kann, wichtig ge-nug. Rom hatte eben drey hundert seiner Bürger amLeben gestrafet, weil sie sich zu Rhegium, auf eine soungerechte als grausame Weise niedergelassen hatten; unddie Schande so es nach sich zog, sich offenbar der Ma-merriner anzunehmen, welche in Ansehung der StadtHleßma, sich gerade in gleichem Falle befunden, verhin-derte den Senat sich für sie zu erklären. Indessen behieltdas Volk die Oberhand; eben wie es in der Sache mitden Ardearern bereits den Meister gespielek hatte.