Band 
Eilfter Theil.
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Register der lateinischen, französischen, rc.

Volk. bedeutet so viel, als Volrima VII. i;o. eö kömmt aufden gallischen Aufschriften so häufig vor, daß man darausschließen kann, die Römer hatten alle Gallier, denen siedas römische Bürgerrecht gestatteten, in diese Zunft auf-genommen cbend.

VotL velke8, die man den Göttern nach zurückgelegter Reiseschenkete II. 21

Vu!turniv8, die Eins im Knöchelspiele I. IZ2

I7ib-mis rel)U8 carere, was dieser Ausdruck beym Cicerobedeute I V. 282

Vxorium s-8, eine gewisse Geldbuße, die ledige Mannsperso-nen wegen ihres ehrlosen Standes erlegen mußten 1.71

w.

lVerre leisten, heisst für seine Missethat büßen, oder Stra-fe leiden II. 258. Anmerk.

X.

Tystarch hatte die Aufsicht über die Tysten und das 8ta>ckium I. 104

Xviii, waren Gänge, sonderlich in den 6vmnalii8, von einerdoppelten Art. Einige waren bedecket, und unter diesenübeten sich die Klopfechter zu Winkers Zeit: andere warenoff.m, bloß, oder mit Bäumen besetzet, und dieneten zumWandeln l. 12z