Friderich Carl Mosers Kleine Schriften Zur Erläuterung Des Staats- und Völcker-Rechts, wie auch des Hof- und Canzley-Ceremoniels
 
I. Abhandlung von der Staats-Galanterie, oder denjenigen Höflichkeiten der grossen Welt, welche ihren Ursprung in dem auf Verträgen oder dem Herkommen begründeten Ceremoniel haben.
 
IV. Capitel. Von den Höflichkeiten der Ministres zweyer Herren unter sich.
 
[§§. 1. bis 9.]
II. Acten-mässige Geschichte der Excellenz-Titulatur, und der hierüber entstandenen Streitigkeiten.
 
II. Buch. Von der Excellenz-Titulatur der Gesandten.
 
IV. Capiltel. Von der Excellenz-Titulatur churfürstlicher Gesandten.
 
Dritte Abtheilung. Von den hierüber entstandenen Streitigkeiten und Handlungen mit andern europäischen Sourverainen und deren Gesandten.
 
§. 16.
II. Die Gesandtin nach ihren Rechten und Pflichten.
 
VII. Capitel. Von den Visiten und Ceremoniel einer Ambassadrice mit andern Ambassadeurs und deren Gemahlinnen.
 
[§§. 1. bis 8.]
II. Der Courier, nach seinen Rechten und Pflichten.
 
II. Capitel. Von den Fällen, wann Couriers geschickt werden, und werden dürfen, auch wie solches geschehen könne und müsse.
 
[§§. 31. bis 40.]
IV. Capitel. von den Rechten und Freyheiten eines Couriers.
 
[§§. 1. bis 10.]
VII. Die Rechte der Gesandten, in Ansehung der militarischen Ehren-Bezeugungen.
 
[§§. 11. bis 20.]
[§§. 51. bis 61.]