3 Seiten für Colbe

Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
 
Erster Theil.
 
Erstes Buch.
 
[Erste Abtheilung.] Zweyter Abschnitt.
[Zweyte Abtheilung.] Zweyter Abschnitt.
Zweyter Theil.
 
Drittes Buch.
 
Erste Abtheilung. Von der Einrichtung und dem Zusammenhange des Cameralwesens und der dazu gehörigen Collegiorum.