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Oeconomia oder Hauss-Spiegel : darinn ihre Pflicht zuersehen haben : I. die Weiber gegen ihren Männeren. II. Die Männer gegen ihren Weiberen. III. Beyde zugleich gegen einander. IV. Die Kinder gegen ihren Elteren. V. Die Elteren gegen ihren Kinderen. VI. Die Knecht gegen ihren Herren. VII. Die Herren gegen ihren Knechten / zu Pflantzung mehrerer Gottsforcht, Hauss- und Kinder-Zucht fürgestellt durch Conrad Burckhart, Dienern der Kirchen Zürich
  
  
  
  
  
  
 
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