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wirklich gehörten in der Folge bis zum Schlüsse des achtzehnten Jahr-hunderts von sechs Postdirektoren vier der Familie Heß an, die zweiübrigen der Familie Orell. Als erster von ihnen wurde vorn DirektoriumKaspar Heß gewählt, der Neffe des erwähnten Direktors Johannes Heß.Die Heß'schen Häuser zum grauen Mann und zum Schäppeli an derMünstergasse dienten der neuen Verwaltung als Lokale. Erst 1780 er-warb das Direktorium dieselben um 20,000 Gulden eigenthümlich.
Ein weiteres Belege für unsere Ansicht lieferte die Abordnung nachFrankreich, zu welcher gleich in dem auf die Gründung des Direktoriumsfolgenden Jahre, also 1663, eines seiner ersten Mitglieder, der Stadt-hauptmann Heinrich Escher, erkoren wurde. Es handelte sich darum,gemeinschaftlich mit St. Gallen vom Minister Colbert in Paris die Rück-nahme der für den schweizerischen Handel verderblichen Zollmaßregelnauszuwirken'). In Folge dieser Abordnung blieb der Markt in Frank-reich für die St. Galler Leinwand und für die Trame und Floretseideder Zürcher ein offener, während er dagegen für die Seiden-, Wollen-und Baumwollengewebe der letztern ein schwieriger wurde. Stadt-hauptmann H. Escher, der spätere verdiente Bürgermeister, stand einemblühenden Wollen- und Seidengewerbe in der Silberschmide, große Hof-statt, vor; seine Söhne wurden die Gründer der angesehenen Escher'schenHandelsfirmen im Seidenhof und im Wollenhof.
Die schon erwähnte obrigkeitliche Stistungsurkunde vom 30. Oktober1662 bestimmt die Zahl der Mitglieder des kaufmännischen Direktoriumsauf sieben, die von der Versammlung der Kaufleute, dem sogenannten„Gesammtbott", aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung gewähltwurden. Seinen Präsidenten ernannte das Kollegium aus sich selbst;die Amtsdauer dieses Präsidenten war eine unbestimmte; sie erstreckte sichgewöhnlich bis zur Berufung zu einem der höchsten Ehrenämter der Re-publik, mitunter auch auf Lebenszeit. Von den sechs übrigen Mitgliedernhatte jährlich je eines auszutrcten; die Ersatzwahl erfolgte auf einen Dreier-
') t)r. Paul Schweizer, wie oben.