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zu sein, oft nur einen zufälligen, schwachen Anknüpfungspunkt darzubietenbrauchten. Im vorliegenden Fall konnten also einige wenige positiv be-zeugte Mordnächte hinreichen, Sagen von einer größern Anzahl an andernOrten zu erzeugen, so bald jene Bedingungen erfüllt waren oder schienen.Es folgt daraus zunächst nur, daß zur Zeit der Sagenbildung das Vor-kommen solcher Ereignisse immer noch nicht ganz unwahrscheinlich war,während die wirklichen Motive der Erzählung nur subjektive, allgemeinemenschliche Neigungen oder bestimmte praktisch-politische Tendenzen seinmochten. Uebrigens kann man die Masse der Ueberlieferung nicht einfachin die extremen Gegensätze, rein geschichtlich und rein sagenhaft, aus-einander legen, sondern es gibt bekanntlich ein großes, mittleresGebiet, in welchem Geschichtliches und Sagenhaftes, zu gleichen Theilenoder unter Vorwiegen des einen, gemischt vorkommen; es konntenwirkliche Thatsachen sagenhaft ausgeschmückt oder es konnten weit ver-breitete, gleichsam frei schwebende Sagenstofse aus bestimmte Orte undZeiten bezogen und ihre Erzählung mit Bruchstücken historischer Ueber-lieferung von dem betreffenden oder einem andern Ort ausstasfirt werden.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen wird es angemessen sein, einekurze Uebersicht der Ueberlieferung, historischer und sagenhafter, von unsernMordnächten zu geben. An die schon aus dem Geschichtsunterricht derVolksschule bekannten und gar nicht oder nur wenig mit sagenhaften Ele-menten versetzten Mordnächte braucht nur kurz erinnert zu werden, wäh-rend von weniger bekannten, ganz oder größtenteils sagenhaften wenigstensdie Hauptzüge angegeben werden müssen.
Der chronologischen Ordnung nach kommt zuerst die Mordnacht vonLuzern, früher in das Jahr 1332 gesetzt, wo sie aber nach den neuernForschungen, wenigstens in der traditionellen Gestalt, keine sichere Stellefindet, da, abgesehen von der sagenhaften Ofenbeichte (s. u.), anti-öster-reichische Haltung gerade der Metzger von Luzern in jener Zeit un-wahrscheinlich ist, dagegen mehrere in Folge eines Aufruhrs im Jahr 1343verbannte Bürger von den Herzogen von Oesterreich verliehene Fleisch-bänke besaßen, (vr. Th. v. Liebeuau, Das alte Luzern, S. 229.)