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worden: Grundsätzliche Anerkennung der AnsprücheWinterthurs, aber Abweisung der Klage als verfrüht,d. h. vor Schluß der Liquidation der Nationalbahnangebracht.
Sitzung des Kantonsrathes. Die Gültig-keitsdauer der Verordnung betreffend Gesundheitspflegewird verlängert.
29 Aus den Verhandlungen des Regierungs-rathes. Einladung an die Finanzdirektion, den Ent-wurf eines revidirten Fischereigesetzes vorzulegen. —In Zustimmung zum bezüglichen Beschlusse des Ober-gerichtes werden die Anklagebehörden und das Polizei-kommando eingeladen, die Einsicht in Strafprozedurennur solchen Privatpersonen zu gestatten, die entwederselbst in der Sache betheiligt sind oder für Betheiligtezu handeln haben.
31 Ordentliche Monatsversammlung der Sektion Zürichdes Eidg. Vereins. Rechnungsabnahme, Vorstands-wahlen. Vortrag: Das schweizerische Zeitungswesenbeim Beginn des Jahrzehnts, von Herrn Diakon L.Pestalozzi.
Das Kassationsgericht weist das Kassations-gesuch Fürsts einstimmig ab.
Aus den Verhandlungen des Regierungs-rathes. In Begutachtung der neuen eidgenössischenWahlkreiseintheilung saßt der Regierungsrath folgendegrundsätzliche Beschlüsse: 1) Festhalten an dem bisherauch für andere Kantone adoptirten Grundsätze, daßWahlkreise zu bilden seien, in welchen höchstens 5 undwenigstens 3 Vertreter gewählt werden. 2) Kompositionder Wahlkreise aus ganzen Bezirken, im Uebrigen inmöglichstem Anschlüsse an die gegenwärtige Eintheilung,namentlich auch unter Festhaltung der Zahl von vierWahlkreisen für den Kanton Zürich und unter Be-lastung des Bezirkes Asioltern in seiner Verbindungmit Zürich. Die Wahlkreiseintheilung, welche derRegierungsrath den Bundesbehörden vorschlägt, istfolgende: Erster Kreis, Bezirke Zürich und Asfoltern,S Vertreter; zweiter Kreis, Bezirke Horgen, Meilenund Hinweil, 4 Vertreter; dritter Kreis, Bezirke Uster,