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Irzemöer
leitungen für die Bühne und den Zuschauerraum.9) Gründliche Inspektion aller Räumlichkeiten, sofernin einem Tage zwei Vorstellungen stattfinden, nachSchluß der ersten Vorstellung. 10) Provisorische Er-stellung einer Vorrichtung, durch welche die Zwischen-wand zwischen Orchester und Bühne nöthigenfalls schnellbeseitigt werden kann. 11) Erstellung eines feuersichernTreppenhauses für die linke Hälfte des Zuschauerraumes.12) Feuersicherer Abschluß der Bühne gegen den Zu-schauerraum. 13) Erstellung eines feuersichern Aus-ganges aus dem Garderobezimmer des männlichenBühnenpersonals. — Postulat 1—10 sind unverzüglichauszuführen und für 11—13 wird eine Frist bis 1.Oktober 1882 angesetzt.
19 Aus den Verhandlungen des Erziehungs-rathes. Folgende Beschlüsse werden gefaßt: 1) DieGesetzesrevision (des Unterrichtsgesetzes) soll in mehrerengetrennten Artikeln den Oberbehörden vorgelegt werden.
2) Die Ausdehnung der Primärschule um ein 7. und8. Schuljahr soll als Obligatorium angestrebt werden.
3) Fakultative Fortbildungsschulen für beide Geschlechtermit mindestens zwei Jahreskursen sind zu fördern undökonomisch zu unterstützen. 4) Für die männlicheJugend im 18. bis 19. Altersjahre sind obligatorischeUnterrichtskurse mit 40—60 Unterrichtsstunden per Jahreinzurichten. 5) Vortrüge und Kurse für die weiblicheJugend sind ökonomisch zu unterstützen.
Versammlung der kantonalen gemeinnützi-gen Gesellschaft. Referat des Herrn Gamperüber die Reform des zürcherischen Armengesetzes; Ver-theidigung des Heimatsprinzips gegenüber dem Terri-torialprinzip. Motion des Herrn Pfarrer Freuler be-treffend Errichtung einer Anstalt für bildungsfähige,schwachsinnige Kinder. Die Anregung wird beifälligausgenommen und eine Kommission zu deren näherenPrüfung niedergesetzt.
Aus den Verhandlungen des Regie-rungsrathes. Dem Kantonsrath wird ein Ge-setzesentwurf betreffend die Flurpolizei sammt Weisungvorgelegt. — Das Projekt der Bauverwaltung der