Jahrgang 
auf das Jahr 1881 (CFM 1135)
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Zürich eine sehr ehrenvolle Rolle. Hans Heinrich v. Orelli erstieg,1778 den Bürgermeistersitz.)

Hans Heinrich Riva, Goldschmied, dessen Vater Franz Riva vonJahren mit den andern Locarnern der Religion wegen hieher gekommen,den 25. Juli 1615.

Caspar Albertin, der Posamenter, den 28. März 1640.

Hans Rosalin, der Posamenter, den 17. Dezember 1640.

Diese für die Locarner Geschlechter eingeführte Beschränkung desBürgerrechtes, welche als eine ganz neue Institution und als Ausnahmezuerst im Jahre 1592 auftritt und wohl aus dem Umstände herzuleitenist, daß in der mindern Bürgerschaft viel Neid gegen das rasche Empor-kommen der gewerbsthätigen Locarner vorhanden war, auch viel Miß-trauen wegen des angeblich verschlagenen, heimtückischen und rachsüchtigenCharakters dieserWelschen" gegen sie eristirte oder doch vorgeschütztwurde, war der Keim, aus dem in der Folge zwei Rathsbeschlüsse her-vorwuchsen, die eine weitere Vermehrung der Klasse der nicht regiments-fähigen Bürger bezweckten. Der erste im Bürgerbuche eingetrageneRathsbeschluß, der sich mit der Frage der Regimentsfähigkeit besaßt,will zwar nicht ganze Geschlechter vom Regiment fern halten, sondernbloß neuanfgmommme Bürger für ihre Person und nur für eine gewisseFrist. Dieser Beschluß ein Theil der oben citirten Satzung vom1b. August 1593 lautet nämlich wie folgt:

Vnd damit dann einer, der also von nüwcm Bürger wirt, destogeflißner spner Handtierung vnd Hanntwerch obliege, vnd dem Regimentnu (wie etwann beschuhen) nachtrachte, So ist hierumbe vffs khünfftigvolgeude erlütherung gemachet. Namblich das keiner söllicher nüwenBürgern inn daS Regiment, weder Rath noch gricht, erwellt und ge-nommen werden soll, er spge dann vorhin die hienach bestimpte ZalJar inn der Statt allhie ein pngesäßner Bürger gwäßen. Mit nammeneiner so myner gnedigen Herren Gebiet Ist zechen Jar lang. Sodünne einer der ußerthalb mr)ner gnedigen Herren Gricht vnd gepietjedoch inn der Eydgnoßschast ald zugewandten Orten oder den gmeinen