Jahrgang 
auf das Jahr 1881 (CFM 1135)
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von Bonstetten und von Luternau, wenn sie zum Amte eines Heimlichersgelangen, vor allen andern Mitgliedern des kleinen Rathes einen Ehren-Vorrang.

Zum Schlüsse lassen wir noch eine demRegimentsbuch oderKlein und Grosse Räthe der Republic Zürich, 1798" enthobene Zu-sammenstellung folgen, welche zeigt, wie im Momente des Umsturzesdie Regierung des Standes Zürich mit Bezug auf die Vertretung dereinzelnen Familien bestellt war.