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Kosten einer fahrbaren Brücke über die Murg bei Münchwyl ander Straße von St. Gallen nach Zürich von 1749 bis 1774, also vollefünfundzwanzig Jahre dauerte. In der Zwischenzeit mußten die Güter-fuhren und die aus Schwaben kommenden Fruchtwagen bestmöglich durchdas Bett des Flusses zu kommen suchen; dieß aber war bei Wasseran-schwellung oft mit Gefahr verbunden und rief in der That nicht seltenAnglücksfällen. Der berittene Postbote behalf sich mit dem 1715 ge-machten Steg, der zur Noth auch für Pferde gangbar war. Mit zu-nehmendem Verfall dieses Steges wurde es indessen, besonders des Nachts,zum Wagstück, über denselben zu reiten. Abhülfe in solchen Fällen er-heischte immer fast endlose Korrespondenzen. Im obigen Falle übernahmenschließlich die beiden Gemeinden Münchwyl und Oberhofen gegen dieKonzession zur Erhebung eines Brückenzolls den Bau einer fahrbarensteinernen Brücke. Die beiden Direktorien von St. Gallen und Zürichmachten denselben dafürhin ein gemeinschaftliches Anleihen von 1200 Gul-den zu B/ 2 "/« verzinslich.
Zehn Jahre nach Erbauung dieser Brücke, d. i. im Dezember 1784,schrieb man von St. Gallen dem Direktorium in Zürich, die Straßebefinde sich zwischen Münchwyl und Duttwyl in so erbärmlichen! Zu-stande und sei so in Sümpfe versunken, daß sie nicht anders als mitLeibes- und Lebensgefahr gebraucht werden könne! — Erst im Dezember1787 trat wirkliche Abhülfe ein. So sah es damals in der Ostschweizaus, während im Gebiete der Republik Bern bereits ein besserer Zustandangebahnt war. Um ihre neuen Straßen zu sckonen, verschlossen dieHerren von Bern, trotz aller Einsprache ihrer Miteidgenossen, jedem Wagenden Durchgang durch ihr Land, dessen Last nicht um zehn Zentner reduzirtMorden war, gegenüber den für alle Fuhren nach Welschland konkordats-Hemäß festgesetzten 70 Zentnern.
Als Anhaltspunkt für die Höhe der Frachten im vorigen Jahrhunderttheilen wir mit, daß für die von Leipzig bezogene Wolle bis 9'/s Zürcher-Mlden für 100 Pfund bezahlt wurden (Fr. 42 bis 44 per Kilozentner).Die Güterfracht von Zürich bis Chur, welche vom sogenannten Ober-