Jahrgang 
auf das Jahr 1883 (CFM 1132)
Seite
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zur Ruhe kommen. Es war dies besonders am See und in den Um-gebungen der Stadt der Fall, wo viele tüchtige Angestellte den Gedankenschwer ertrugen, ihre bei den Kaufleuten in der Stadt erworbenen Kennt-nisse niemals selbstständig verwerthen und nie irgendwelchen Antheil aneinem Geschäfte erhalten zu können, das nicht selten gerade ihrer Mit-wirkung seinen Flor verdankte. Jede Association der Bürger mit Land-leuten, jede Anlage von Filialen auf der Landschaft, jede Arbeit der ver-burgerten Fabrikanten für fremde Rechnung waren nämlich untersagt;auch der Stadtburger durfte außerhalb der Stadtmarchcn so wenig alsder Landmann Handelschaft treiben. Die gedruckte Zollordnung von1639, welche den Pfundzoll normirte, hatte in Bezug auf Association undArbeit für fremde Rechnung noch einigen Spielraum gelassen.

So war es übrigens nicht etwa nur in Zürich; auch in dem in-dustriellen Basel und in dem strebsamen Schaffhausen bestanden die näm-lichen Verhältnisse; nur St. Gallen, das kein Gebiet besaß, machte natur-gemäß unter den hervorragenden Handelsplätzen der deutschen Schweizeine Ausnahme. Der sogenannteTüchligewerb", d. i. die mchr-erwähnte Weberei von Baumwollentuch, blieb übrigens den zürcherischenLandleuten stets zugänglich; doch mußte der Rohstoff in der Stadt ge-kauft und das Produkt ungebleicht wieder dahin zum Verkaufe gebrachtwerden, wogegen der Tüchlcr frei von jeder Auflage blieb, da es demKäufer in der Stadt oblag, den Pfundzoll auf der Waare zu bezahlen,nachdem diese auf den städtischen Bleichen gebleicht und in der Stadtaufgerüstet oder gefärbt worden war. Das Tüchlergeschäst ließ sich beisolchen Verhältnissen immerhin mit Vortheil betreiben; es war denn auchdie Zahl der Tüchler auf der Landschaft eine große, wenn schon die bis1693 genossene Freiheit, das Bleichen und Färben selbst besorgen und dieBaumwollentücher beliebig auf den Märkten im Kanton herum verkaufenzu können, nie aus dem Gedächtniß des Volkes wich.

Verhältnisse, wie die geschilderten, selbst wenn sie vorübergehend ge-rechtfertigt sein mochten, konnten auf die Dauer unmöglich bestehen. Esfehlte nicht an einsichtigen Männern in Zürich, auch bei Anlaß der