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aus dieser Vorsteherschaft gebildet wurde und fünf Mitglieder zählte,standen zwei ehemalige Direktoren (die Herren M. Escher-Heß und Sa-lomon Pestalozzi). Darin lag die Anerkennung der Thätigkeit der frü-hern Behörde deutlich ausgesprochen.
Der Vertrag lautete, abgesehen von mehreren späteren Modifikationen,im Wesentlichen dahin, daß die Kaufmannschaft der Stadt Zürich ausdem Direktorialfond die Summe von 437,500 Gulden (700,000 alteSchweizerfranken) nebst einem Stücke bisherigen Schanzenlandes erhielt,dagegen folgende Verpflichtungen übernahm:
1. Erbauung einer zweiten fahrbaren Brücke über die Limmat;
2. Erbauung eines dem erweiterten Verkehre angemessenen Kaufhauses;
3. Erbauung eines Hafens;
4. Regulirung der Kaufhausgebühren mit dem Stadtrathe von Zürichim Sinne einer Reduktion, unter Entschädigung der Stadtgemeindefür die durch diese Reduktion entstehende Mindereinnahme.
Die spätern Modifikationen des Vertrages bezweckten:
5. Die Erstellung des Quais oberhalb dem Rathhause;
6. den Straßendurchbruch von der Thorgasse in die Schmidgasse;
7. die Wegräumung des Wellenberges;
8. die Anlage der neuen Poststraße vom Paradeplatz aus nach demMünsterhvf.
Die Regierung kam dieser Vermehrung der Aufgaben der kaufmän-nischen Vorsteherschaft durch nicht unbedeutende Gebäude- und Land-abtretungen entgegen, ebenso der Stadtrath von Zürich durch einen Geld-beitrag von 100,000 Gulden und durch Uebernahme der Unterhaltspflichtder neuen Quais und Straßen. Statt des projektirten neuen Kaufhausesgelangte in allseitigem Einverständnisse ein Projekt zur Ausführung, dasschon 1783 angenommen, dann aber wegen zu hohen Kosten durch Be-schluß von Räth und Bürger vom 9. Februar 1789 wieder aufgegebenworden war. Man erbaute nämlich am Hafen ein neues Kornhaus (diejetzige Tonhalle), und verlegte dagegen das Kaufhaus aus dem Hottinger-thurme beim Helmhaus iu's bisherige Kornhaus am linken Limmatufer.