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März 21 Aus den Verhandlungen des Kantonsrathes.
Fortsetzung der Berathung des Gewerbegesetzes. DieAbschnitte betreffend Privat-Krankenanstalten u. dgl.,Lotterien, Arbeitgeber und Lehrlinge werden im Wesent-lichen nach der Vorlage angenommen. Beginn der Ver-handlungen betreffend Streitigkeiten zwischen Arbeitgebernund Arbeitern.
22 Der Kantonsrath beräth das Gewerbegesetz zu Ende.Der Abschnitt über Streitigkeiten zwischen Arbeitgebernund Arbeitern wird gestrichen und damit der gewöhn-liche Rechtsweg angewiesen. Dagegen wird der vonder Kommission fallen gelassene Artikel betreffend Verbotvon Sonntagsarbeit wieder aufgenommen. Es folgtdas Gesetz betreffend Ertheilung von Prämien zur För-derung der Landwirthschaft. Das Prinzip der Prämienwird auch dießmal, wenn auch erfolglos, angegriffen.Das Gesetz wird im Wesentlichen nach dem Kom-missionalentwurf angenommen.
23 Der Kantonsrath nimmt die zurückgelegten Artikeldes Gewerbegesetzes wieder auf. Trotz vielfachemWiderstand wird am Verbot der Sonntagsarbeit fest-gehalten. Bei den Bestimmungen über die Pfandleih-anstalten wird beschlossen, die Mobiliarleihanstalt derKantonalbank wie die andern ähnlichen Anstalten zubehandeln.
24 Das „Tagblatt" bringt einen bemerkenswerthen Artikel,betitelt: „Wer sorgt für das Hausrecht im KantonZürich?", ein Protest gegen den projektirten Sozialisten-kongreß in Zürich.
Aus den Verhandlungen des engernStadtrathes. Im Jahr 1880 fielen in der Stadtnur 8 kleinere Brandfälle vor, für welche im GanzenFr. 4084 Entschädigung bezahlt wurde.
27 Volksabstimmung über nachfolgende Vorlagen:
1) Gesetz betreffend Ausbildung und Prüfung vonSekundarlehrern. 24,827 Ja, 16,968 Nein.
2) Volksinitiative für Abänderung von § 14ö, Ab-satz 1 des Gemeindegesetzes betreffend Steuerbezug.28,480 Ja, 12,449 Nein.