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der Christenheit wieder die ungläubigen geleistet, so berühmt ae,macht, folgender Massen entstanden. Einige zeit vorhero, ehe nochGottfried von Bouillon seinen zug ms gelobte land that, erhielteneinige kauffleute von Malphts im Königreiche Napoli, welche nachLevante handelten, von dem Ägyptischen Califcrlaubniß, ein haustvor sich und ihre lands-leute, welche dahin walfahrleten, aufzubau-en, wofür sie ihm einen jährlichen »ibm abstatteten. Nachgehend»daueren sie zwey kirchen, und nahmen die pilgrimme mit grossemeyfer und liebe auf. Da nun diesem erempel auch andere folgten,erbaueten sie dem heiligen Iohanni zu ehren eine kirche und einHospital für die krancken, woher sie den namen Hospiraiier bekom.men. Bald hernach, nemlich an 1099, eroberte Gottfried vonBouillon Jerusalem , worauf sie einen schwachen Habit nebst einemweissen creutze mit 8 spitzen bekamen. Unter andern gelübden, diesie thaten, verbanden sie sich auch die pilgrime zu beschützen. Die-ser gründ wurde an. 1104 unter Balduini regierung geiegct, undalso entstund daraus ein militärischer orden , worein sich viel hoheStandes.persohnen begaben, und der Hospitalier namen in den»amen Ritter verwandelten. Nachdem die Christen das gelobteland nebst Jerusalem wieder vertohren hatten, retirirten sich dieMer an 1187 nach Margatle, und von daran. 1192 nach Acreoder Ptolemais , welchen orl sie an. 1291 tapffer ci.t-,Wirten.Darauf folgten sie demKönige von Cypern Johanns welcher ihnenLimisson in seinem gebiete einrammte, aliwo sie biß an. 1 ;c>9 blie-ben, in welchem jähr sie unter dem Großmeister Foulro 6e VlllaretRbodis nebst andern sieben umliegenden insuln eroberten, und sol-chen ort im jähr 121 runter dem Hcrtzoge von Savoyen Amadeowieder eine armee der Saracenen aek-nairten, nach welcher zeit ge-dachter Hertzog an statt feines vorigen waapens, das weiss« ordens-creutz in einem rothen selbe und zur «lsvlie diese vier buchstabenk. L. L. 1. das ist, tornrullo ejus R,koc!um reauic, soll gebraucht ha-ben, oder wie es andere auslegen, korcc, Lntonce, komps, i'om.( wiewohl andere bemercken, daß bereits sein vatter solch waapengeführet) dem Ritter-orden aber der name der Rhodiser-Riltergegeben worden. Welcher gestalt sich nachgehend» der Großmei-ster Aubnffon wieder Mahomeb II an. 1480 in die eilffwochen 6s.Lnibret, wird unter seinem namen gemeldet. Nachdem aber So-lymannus an. i;r2 Rhodis vom junio bis in den dec. mit mehrals 200000 mann belagert und endlich erobert hatte, rctinrten sichdie Ritter in Candia, von dar in Sicilien, und der Pabst AdrianusVI gab ihnen die stadt Vitcrbo ein. An. iz;o aber schenckce ihnenKayser Carolus V die insul Malta , um sein Königreich Siechenwieder die Türcken zu beschützen, welches sie mit bewilliguug derandern Potentaten, in deren landen sie güter hatten, annahmen.An. i;6; belagerte Solnmaun Malta, und solchen ort
vier monat lang mit grosser gemalt, welcher aber von dem damali-gen Großmeister., Jean 6sisValette Parisot, tapffer öskemürelwurde, so baß, obwohl die Türcken sich des kor» St. Michael be-mächtiget und die Vorstadt in die asche geleget hatten, sie dennochnach vier Monaten, nachdem sie 78000 vergebliche canonen-schüssegethan, i;ooo soldaten und 8000 see-leuce verlohren, mit spottwiederum abziehen musten. Nach der zeit ist die insul besser K-rci-Wirst, und biß auf diese stunde zu grossem Nachtheil der Türckischensee-macht und Handlung tapffer vertheidiget worden.
Die Ritter theilen sich in acht unterschiedliche Zungen oderNationen / unter welchen die Englische adgangen, indem mandiesen orden 1540 unter Henrico VIII in Engclland unterdrückt,und seine einkünffle demKönige zugeeignet. Die erste nLuon jstdie aus Provence, deren Haupt Groß-Commenthur heist, und sinddarinnen das Priors St. Gilles von Toulouse , und die baley zuManosque ; die andere ist die von Auvergne, deren Haupt Marschalldes ordens ist, darinnen das prior-c gleiches namens nebst der baleyvon Lion; die dritte ist die von krsnce . deren Haupt Groß-Hospi-talier ist, und begreifst unter sich die priuruce von Aquitanien undChampagne, nebst der baley von Morea;-die vierdte ist die Ita-liänische, deren Haupt Quillst ist, und die prior-cen von Rom , derLombardie, Venebig, Pisa < Barletta, Capua und Messina nebstden baleyen von St. Euphemia , St. Stephans bey Monopoli,der Dreyeinigkeit zu Venosa, von Cremona , Nocella, so erst 1624durch wohlthat des Hauses Caraffa dem orden zukommen, St. Se.bastianvon Rom , so an. r6;2von dem Hause Barberino eingeietztworden, und endlich der baley Vagnara; die sünffke ist die Arago-nische, Catalonische und Navarrische, deren Haupt Groß-Lonc-r-vseor ist; hierinnen sind die prwrrren von Aragonien , formen La-stellanea ä'Emposta geheissen, von Katalonien und von Navarra nebst den balayen von Majorca und Caches; die sechste ist dieTeutsche, deren Haupt der Groß-Baley des ordens R, so zu Het-dersbeim im Brisgau rcLflirt, und mit unter die Fürsten des Rö-mischen Reichs gezehlet wird. (sihe Iohannirer-Meister.)Darzu gehören die xriorste von Teutschland, Hungarn, Bohmenund Dännemarck, nebst der baley Brandenburg , deren Haupt derHerrenmeister genennet wird, und zu Sonnenburg m der Neu-marck r-gawet; (sihe Sonneburg.) die siebende ist die Castrli.sche , worzu Portugall geschlagen wird, deren Haupt Grvß-Cantzlerlstchieselbst befinden sich die primäre vonCastilien,Leon »nPortugallnebst den baleyen Lora,Sepolchro,-le Toro,Nueve villaS,Leza,AmundNegropvnte,welche letztere aber Wechselsweise von den zungenCastilien und Aragonien vergeben wird. Das Haupt der Engellan-dischen war vor zeiten Größ-Turcopolier oder Oberster über die«vMerje undgehvreten dazu die priorLis von Engeüand und ^er-laub, nebst der dalay von Aguiia, die aber, wie gedacht, nunmehrabgegangen, und man bat sich zu deren rcttirurion unter der regle-rung Königs Jacob des II vergebliche Hoffnung gemacht; doch ist
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zu wisse«, daß gleichwie in Engelland , also auch in den vereinigen
mz, und werben die Commenden nur allein den Böhm/n, SchK^/»^^^'Kernund Lyrolern vergeben, da sonst selMmBöhmen und Teutschen ohne unterschied sind conkerirl worden.
) 3m übrigen sind diejenigen,weiche in diesenorden aufgenommen zu werden verlangen, verbunden, ihren Adelbeydes von vatter-und mütterlicher feste auf vier gefchlechte zu er-wetsen, uns solchen von rechtmäßigen ehen herzuleiten, ausgenom-men d;e natur lchen j ohne der Könige und Fürsten . Unter den Rst.lern borsten allein dre,eiligen grosse creutze tragen, welche zu derwurde und erwohlung des Großmeisters, als ihres oberhaupls, einrecht yaben. ES sind auch in diesem orden Ritters-Knechre, Frau.tzosilch wrvLMz il srmes. welche aus guten familien genommen wer.den, aber gleichwohl ihre vier Ahne» nicht gäntzlich zeigen können;und muffen sie msgejanst ihre hertzhafftigkerk durch stetige kriegewieder die Türcken erweist«, dabey sie ausser der ehe zu lcoen ver-bunden sind. Mit ihren gelübden aber, welche sie thun, wenn sie indie,er, orden aufgenommen werden, hat es folgende bewandniß: siemuffen GOtt, der heiligen jungsrau Maria, und dem heiligen täuf-fer Iohanni, als des ordens e--cro», stetigen gehorsam, armuthunb keufchheit angelobe». Sie sind auch schuldig, sich der kranckenund fremden mst sonderbarer sorgfalt anzunehmen, und dürffeakeine andere in ihren orden nehme», als solche persohnen, die gesun-de» und starcken leides sind. Die oriorn erwählen den Großmeister,welcher allein dem Pabst in geistlichen dmgen unterwvrffen ist, da-bey aber auch von alle» den weltlicheuPotentaten, in deren Herr.schafft die,er orden einige guter hat, bißfalls 6eper-<llrct. Wenn diestimmen bey seiner wähl gleich sind, so erwählen sie eine» schieds,mann, welcher die ,ache entscheidet. Seine jährlichen ein,künffte belauffen sich auf is biß 18000 cronen, ausser sooocio»neu, welche er aus der gemeinen schatz-kammer empfanget. Sobekommt er auch 1200 cronen zu Unterhaltung der aebaude undwovluen seiner Wohnung, wie auch etliche Officicer, inglelchen denzrhenden von den parucul-eren meer-beuten. Es gehöret ihm auchauS jeden prior-- eine Cvmmenivuxey, und mag sich also sein ein-kommen ohngefthr auf 50 hiß 60000 cronen erstrecken. Eine jegli-che von ihren galeeren hält gemeiniglich ;oo mann und r6 canonenin sich. Der Großmeister von Malta,erkennet die Könige vonSpanien und beyden Sicillen vor seine Schutz-Herren, welchen eralle jähr einen falckcn pkL-iemirer, und ist, krafftdesmitdemKayserCarvlo V gemachten Vertrages, die see-räuoer zu unterdrückcii ver-pflichtet. Es gehören zu diesem orden dreyeriey stände, nemlichRitter oder Casaüer, Capläne und knechte; es sind auch dabeyObegien^-Priester, welche in den kirchen dienen; brüder, welchebey dem gottes-dienst aufwarten, und Nonnen ober halb-creutze»allein diese werden vor keine wesentliche gliedmassm des ordens ge-rechnet. Diese ejurheilung wurde an. n zo durch den GroßmeisterNaimundum 6s Pobio gemacht. Es sind öffters Königliche undFürstliche kinder in diesem orden gewesen. Die Capiäne odereonvenru-i-Priester sind zuweilen von Adsiicher sxr,Lcr>»,>. oderdoch zum wenigsten aus ansehnlichen familien, welchen die geistli-chen ehren-stellen tu Malta gegeben werden. Unterschiedliche da,von sind Cardinäle worden. Die knechte sind auch von Adel,jedochist nicht nöthig, vor sie vier Ahnen aurzuweüen. Das regiment istvermischt, theils monarchisch, unb theils aristocratisch . DerGroß-meister ist louversia , lässet müntze schlagen, psröomret crimmitt-persvhnen, und vergibt die Grotz-Nrimsr Balleyen, Commenthu-reyen und stellen der Ritter, welche ihm in allem gehorchen müssen,was nicht den regeln unb satzungen des ordens zuwreber läufft. Al»lein in wichtigen angelegenheilen sind derGroßmeistcr und dasConcilium zugleich-bioluc, und der Großmeister hat zum zeichenseiner Hoheit und vorzugs zwey stimmen. Das ordentliche RathS-concilium bestehet nur aus dem Großmeister unb den sogenanntenGroß-creutzern ; zu einem vollen < 2 oncMo aber gehören noch zweyvon den ältesten Rittern jeglicher »Liiou. Die Ritter werden indiesen orden aufgenommen, entweder nach denen m den 6^°» er.,forderten umständen und bedingungen,oder durch eine 6iss,-ut-«ou.Die llilpcnk-rion wird entweder durch einPabstliches brcvc. oder vonmiem allgemeinen capitul des ordens ertheilet, wofern ctwann andem Adelichen geschlecht, sonderlich von mütterlicher fette etwasmangelt. Ferner werden die Ritter entweder in ihrem völligen al-ter, oder als minorennes, oder als ferner Lminenr des Großmeistersp 7 k°° angenommen. Nach den k-wten muffen sie völlige is zahral?seyn, ehe sie angenommen werden,rn dem i7ten werben sie unterdie novicio-aufgenommen, und in dem ,8ten machen sie xrokeMo»oder leaen ihr qelüdd ab. Zu solchem ende muffen sie sich entwederdem au>ß-capitul, oder der provincisi-perfammlung der groß-pno«aebobren sind, pr^eniiren. Du proben ihresAdels durch 4 ahne^ leiten, werden durch d«e waapen
dpr nesclliecktter, und durch eine genaue Untersuchung der geichlcchl»i-?iii^er aemackit, von dem Grvß-^rior untersigelt, und,nach Malta Mwo sie L von den Rittern Wl.cher
oÄeben Müssen, welche sie bißweilen verwerffen; paßiren sie aberauSsteyen muyen, w w > . Gitters von die,em tage an gerechnet,
n7LmslE inbie schatz-kammer des or-
ü. äuör melcbes aeld sie vor diesem wieder bekamen, wenndiegeschlechtö-prvben verwvrffen wurden. Sie untersuchen auch