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zu Besorgung einer solchen Anstalt wäre höchstnüzlich.
Sodann wäre es eine gute Verordnung, daßalle so unverheurahtet sterben , den viertenTeil ihrer Mittel zu solchen gemeinnüzzigen Be-stinlmungen vermachen sollten. Widrigenfallsder Staat selbst durch das oben vorgeschlageneEollegium darüber disponiren würde.
Eine haubtiachlich - nohtwendige Sache ei-nem grossen Teile unserer Übel zu stenren, wä-re eine bessere Einrichtung unserer so reichenArmenanstalten. Wie vile genießen dieselben,dtz man billig ehemals mit der Schärfe de-ren eine väterliche Obrigkeit sich zu bedienenbefügt ist, zur Arbeit hätte gewöhnen sollen?Wie viele, die noch arbeiten könnten, wennman ihnen nur Stoff zur Arbeit verschaffte,oder sie mit Nachdrukke dazu anhielte? Wievile Kinder siht man durch gottlose und trä-ge Eltern verwahrloset, und zu keinem Gutenangezogen werden, die man ihnen entreissen,und zur Arbeitsamkeit, Gottesfurcht und Treueanführen lassen sollte? Wäre es nicht mög-lich , disen in der Wahl einer Lebensart undzu Erlernung einer Profeßron behilstich zu sein?Ist nicht die Obrigkeit der Vormünder allerWaisen? Und sein nicht die die bedaueruS-würdigsten Waisen, die Eltern haben, alswenn sie keine hätten? Sollte nicht der Geist-lichkeit anbefohlen werden, auf solche Elternund Kinder ein wachsames Auge zu haben, wieauch auf ihre Pfarrgenoffcn, welche durch ih-
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