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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
Entstehung
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Anhang. H7

Zug und Glarus gestellt, und aber wir dieStatt Basel , Frevburg, Golothurn undGchaffhausen vorgemelt, mitler Zeit mit dengenannten V1H. Orthen, in ewige Bündnußgangen und Oerther obberührter Eydgnoß-schafft worden, auch wir Abt deß Gottes-Hau-ses St. Gallen und das Land Appenzell , mitunsern Stätten, Schlossen, Landen und Leü-then, mit den obgenannten XU. Orthen, seit-her auch in ewig Burgrecht, Landrccht undVerwandtschafft kommen sind, ist auff unserKeyser I^Iaximilians und Ertz-Hertzogs Carls,als Ertz-Hertzvgcn zu Oesterreich sondere Be-willigung , abgeredt und beschlossen, daß diegedachten von Basel , Frcyburg, Solothurn und Schaffhausen , auch das Gottes - Haußund Statt St. Gallen und das Land Appen­ zell , sie alle sambtlich und sonderlich, in allenund jeglichen vor - und nachgeschriebenen Pun-cten und Articklen, nicht minder, noch änderst,dann ob sie in dem obqemeltcn Bericht undErbeinigung, mit außgedruckten Worten ge-setzt lind beariffen gewesen werend, nun hin-füro auch genehm gehalten, geschlossen und ver-griffen seyn und werden sollend, ohne einigenEintrag, Ungefehrde oder Wiederrede.

ii. Und was sonst Artickel oder Punctenin dem obvermelten König Ludwigs ewigenBericht und nachfolgende Erb - Einigung zwi-schen dem bemelten Ertz-Hertzogen Sigmrm-den und Uns Eydgnossen-gemacht, begriffen,darvon in dieser lobt. Vereinigung, kein beson-dere Erläuterung, Enderung oder Meldung(h) s gefthe-