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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie, szz

mt-Sold an anderen Orthen,wie die Glegen-k" heit erforderet wird, bezahlt werden,k- 9. Und im siihl daß wir dieselbenKnecht lan-

k e ger dann drey Monat lang behieltend, sollendwir schuldig seyn jedem zu geben und ußzurich,a. ten von Monat zu Monat,und zu Anfang desMonats, nämlich fünffkhalben Gulden Rhei-nisch , wie bemeldet ist, und darzu ihrem Ab-' zug dermassen,daß sie in ihrVatterland in zim-

- licher Zeit wieder ankommen mögend. Wir: wollenauch die Haubtleuth, Leütinant, Fend-V rich und andere Ambtleuth besolden wie es bey

Zeit der Königen unserer Förderer Hochlobl.

L Gedächtnuß ist gebraucht worden.

i o. Wann sich in währendem Krieg zutru-ge, daß ein Feldfchlacht, mit unserem des-

- nigs, oder unsers Obersten Feldherren Wil-< len und Befehl beschehe. und mit HülffGOt-'/ tes vorariß, und der Eudgnossen Beystand er-^ oberet wurde, oder daß in demselben Zug oderki! Krieg, unser der Eydqnossen, Haubl - undisZ Kriegsleutb rechter Noth, und durch Uber-

fahl des Feinds geträngt und genöthiget wuv»j; den zu schlahen, und dann auch gcsieget wur-sil de ; so wollend wir hochgedachter König Lud-? wig, gleich wie unser obgemelter Nachkommet

^ gegen den Ehrengedachten unseren Bundge-A nössen, unsere Gutwilligkeit und Neigung inB dem fahl, wie unsere Altforderen erzeigen,unddenselben Haubtleuthen und Knechten, nachD vermög ihrer Bestallung den Schlachtsold be-B zahlen lassen, eh vor dem sie von uns geurlau-L het werden, und in ihr Vatterland geschickt, zu

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