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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie. 2 s-

gestattet, als welche Barriere -er Schweitz zu"c- ihrer eigenenSicherheit undBedeckung höchstnöthig war,anbey schrieb man denen in Fran-! zösischem Dienst stehenden Schwerern, bey

- i Verlust Leibs und Lebens, wider den Kayser,

: I Holland,noch in lpecie Brandenburg, offen-siv, live nicht zu kriegen.

Neben diesem Puncte der begehrten Volcks, Zumutbmi- ü Werbung, prätendirte obgedachter Herr Am, vrs Fran-bassador, in der den i8. Januar. An. rs-z.röMenzu Solothurn gehaltenen Versamlung, nochL; folgende:

> Daß sie mit ihren gewöhnlichen Kriegs-

- Übungen, so wöchentlich in den Eydgnoßi--i schen Städten und Landen gehalten wurden,

-7 ablassen wollten, um dem König dardurch

nicht einenArgwohn undJalousie zu erwecken.

^ Daß man den Holländischen Envoye,

^ Herrn Malapert, aus Basel undderEvd-gnoßschaft wegschaffe» solle, als einen Feind^ des Königs.

Daß man sich mit dem Haus Oesterreich ,zu Beschirmung der 4. Waldstädte, nichteinlassen solle.

H Es nahmen aber die Lobl. Cantonen diese,7 Zumuthungen sehr übel auf, undantworte-. ^ ten, daß sie, als freye Leute, sich in ihren wird übstStädten und Landen keine Gesetze vorschrei- ""kge.

^ : den lassen, und daß sothanes Ansuchen verur- "E"en^^ fachen würde, daß sie sich von Franckreich ab-7 lencken, und ihre Völcker, als die ohne da-wider den Bund bezahlt, gehalten und ge-'. raucht würden, zurück rufen würden.

7- n. Theil. R Hier-

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