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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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268 Eydgnoßische

Franzosen Franzosen sehr incommodirt wurden. Alsiikhm ab. ^quy nnn wohl sahe,daß allhier ferner nichts ,l

ftuchtbarliches zu thun sey, und zugleich die ^Kayserl. Armee über den Schwarzwald zum ^Succurs herbey eilte; als hub er der» 8. Jul. ^das Lager vor Rhcmfclden arrf, rrnd zog sichdurch die obere Marggrafschast gegen Offen- ^bürg hinlmter. Worauf auch die Schweiße,tischen Auszüger von Basel zurück und nach ^Haus gierigen. ^

In, folgenden 1679. Jahr wurde der Frie- ^

Friede j» de zwischen dem Kayser und Franckrcich zu -iNimagm. Nimägen im Januario geschlossen. Die ^Stadt Straßburg öffnete hierauf den Frau- ^zosen der, Paß in ihre Stadt, danckte die ^Schwcitzcrische Garnison ab, und die Reichs-Völckcr nahmen gleichfalls ihren Abzug. Her- ^nach im Scptemb. kam derGeneral Monclas, ^und obligirte erstlich die Stadt Collmar , und ^hernach die übrigen vormals gewesene Reichs-Städte im Elsaß , dem König zu huldigen,undverbot ahnen in das künftige an das Kayserl. ^Eammer-Gericht gen Sveyr zu appelliren.

Händel Die StadtGenfhatte arrch etwas Unruhe;mit dem angesehen der König in Franckrcich den Msr. >Französ . de Chauvigny alsResidertteu (Wider den bis, "höriger, Gebrauch und der, guten Willen der !Stadt,)dahiu geschicket. Es mißbrauchte aber ^

derselbtge das ihm zugestauderre Religions,Exercitirun dergestalt, daß nicht nur allein .die benachbarte Cathol. Geistlichkeit öffent- tz,lich da auö-und eingiettg;sonderrr auch manig- ^

ltch dem Römisch-Catholischen Gottesdienst >>,

öffent-