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Gründliche Einleitung zu der Eydgnossischen Bunds- und Staats-Historie : Vorstellend Den alten und neuen Zustand des Volks und des Lands, sonderlich aber den Ursprung, Fortgang, Wachsthum des grossen Bunds der Eydgnossen, Jhre Kriege, Friedens-Schlüsse, Bündnisse, Bürgerrechte, Verträge, &c. ... : Samt einem Entwurf der Regiments-Beschaffenheit in den Hochlöblichen Eydgnossischen Orten. Alles aus ... zusammen getragen, in zween Theile abgesondert, mit kommlichen Marginalien und Registern versehen : Erster [und Zweyter] Theil / Von Joh. Rudolf von Waldkirch, J.U.D. & P.P.
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Bunds - und Staats - Historie, zzs

O chen. Übrigens würde sich im Nachsehen be-Mr Wen, daß der Allerchristl. König die mituhmgemachte Bunds - Artickel eben schlechtltchW' beobachtet, und den Cantonen überflüßige^ Ursachen zu klagen gegeben habe.

Die mit dem Königin Engelland aufge-richtete Capitlllation oder Vereinigung war»itr folgende:

ich i. Bewilligen die Stätte Zürich , Bern , EnglischeM Glarus, Schaffhausm und Appenzell , Sr. Capitul«.

Königl. Majeft. von Groß-Britannien 4200.lL Reformirte und wohl ordonnirte Schweißerzu überlassen, und sollten vor Abmarsch derm ^ Völcker,zu einemvepolito eineMillionFran-L? cken halb zu Zürich und halb zu Bern hinderelegt werden,auch über einJahr wieder ein hal-be, und über 2. Jahr noch ein halbeMillion;solches soll im fahl der Noth, und nach Anzahlch jeden OrthöimFcldhabenderSoldaten gleich>7 gebraucht werden, und was davon verbrauchtwird, solches soll von Engelland alleQuartalwiederumbergäntzt werden, auch dieses Gelt,nach des Königs und der Königin Absterbenisiz. Jahr lang in beyden Statten Zürich undB Bern verbleiben.

IW 2. Sollen Engelland ttnd die Wirten ver-K5 bunden seyn,keinenFrieden zu machen,eswer- de dann die gantze Eydgnoßschafft sambt denB Zugewandten, auehGeneve darein geschlossen.

M 8. Wann die Schweißer angegriffen wur-^ den, von was für Feinden es wäre, folte En-gelland sambt seinenAllirten trachten,eineDi-» Version zu machen nach bester Möglichkeit.

P 4. Die

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