Izs Exdgnsßische
4. Die Cron Engelland, anfangs genamb- ^ten Stätten, den freyen Paß in dem Reiche ^wieder zn handlen znweqen bringen. >
e. Wann die Reformirte Cantons , dieser uAlliantz wegen, sollen angefochten werden, sosolle Engclland verbunden seyn,keinen Frieden ^einzugehen, biß dieselbe ihre Satisfaction er-halten. ^
6. Die Nomination der hohen Officierer, ^bleibe noch bey ihrem grossen Naht.
7. Die Gage soll folgends der alten Capi- Ätulation mit Franckreich monatlich für einen ^!Soldaten bezahlt werden mit ?.THaler,davon «dem Haubtmann 2. verbleiben,zu Bezahlirng ^der übrigen Officierer.
8. Znm Reyse-Gelt in Engclland und wie- P
der nach Hause, sollen jedesmahl?. Monat ^Sold bezahlt werden, mit dem Bedinge, daß -!innerhalb 2. Jahren 2. Monat sollen abge- ^rechnet werden, der dritte aber dem Haubt- lmann verbleiben. >
9. Auffs wenigste sollen dieDienste4.J'ahr "wahren.
10. Sie sollen in allen Königreichen dem
König Dienst leisten, aber nicht anffder See, --noch ausserhalb gebraucht werden. ! >
11. Im Felde solle auffs wenigst ein gantz !
Regiment und in den Guarmsonen eine Com- Äpagnte beysammen bleiben. > z
12. Wann man dieser Trouppen in der ik
Schweiß sechsten solle bedörffen, so solle man Hbefugt seyn, dieVölcker oder auffs wenigste 4etliche Officierer heim znbemffen. »,
tz. Die lin