Bunds - und Sraars - Historie, 337
rs rZ- DieJustitz bleibt bey dem Großbürgi-iMfcken Traktat, nemlich beyden Eydgnossen ingewissen Fühlen.
14. Bey jedem Regiment sollen 2. Feld-^ Prediger seyn.
^ 1 e. DieMarquetenter sollen Zollfrei) seyn.
>, 16. Mich , wann die Soldaten Klevdcr,
.oder was fiebedörffen geschickt bekommen, da-
.- von keinen Zoll bezahlen.
17. Die Krauchen sollen imFeld und ande---- ren Spitthälcu wohl versorgt werden.
^ i8. Ferner sollen auch 24. Studenten anß
^ derSchweitz in Enqeiland linderhalten werde,und solche in den dreyen Facuiteten studiren.
19. Dieser Bund solle währen, so lang der,«»> König und die Königin leben, und iJahr
nach dero Meiden.
20. Nach einer Schlackt, solle jedem Sol-,daten zumRecompenö einMonatsold gegeben
werden.
' 21. Eine Compagnie soll etkeclive 200.
, Mann seyn, und in der Musterung dem" Haubtmann vor 225. Mann bezahlt werden.22. WannOfficirer undSoldatcn sterben,solle das Gelt, oder was sie verlassen, den Jh-rigen heim fallen und abgcfolget werden.
2z. Was ein jeder für Beuche machet, dieA rechtmäßig sind, sollen ihnen verbleiben.
24. Dieser Traktat Vereinigung titulirtjnü werden.
M. Es langte zwar die Ratifikation des^ Königs über etwas Zeit hernach an; allein dieWerbung genehle dennoch ins stecken, weitA, n. Theil. A Der