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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
Entstehung
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strafe und Verlust des Vermögens. Im Jahr 1379 verordnete seinNachfolger Visconte Johann, es sollten keine Fremden aus ver-pesteten Orten eingelassen und die Stadtthore bewacht werden.

Verpestete Häuser sollte man wenigstens 810 Tage langlüften und durch aromatische Feuer reinigen, Stroh, Lumpen etc.verbrennen; Betten und was mit den Pestkranken in Berührunggekommen, der Sonne und der Luft aussetzen, Häuser, wo Krankegelegen, vermeiden. Hecker, Volkskrankheiten. Im 15. Jahr-hundert waren es besonders die Seestädte Venedig und Genua ,welche ihr Augenmerk auf die vom Orient erfolgte Ansteckungrichteten und verdächtigen Schiffen das Landen verwehrten undin Venedig wurde im Jahr 1485 ein eigener Gesundheitsrath aus3 Edlen niedergesetzt mit weitgehenden Befugnissen, ja später 1504mit Gewalt über Lehen und Tod.

Wahrscheinlich im Jahr 1527 wurden Gesundheitspässe ein-geführt und schon früher in einiger Entfernung von der Stadt aufInseln Pestlazarethe angelegt, wohin die Kranken geschafft, mitLebensrnitteln und Arzneien versehen und von wo die Genesenenund die, welche mit ihnen in Verbindung gestanden, auf eine andereInsel geführt, und in aufgerichteten Lazarethen 40 Tage lang zuriick-behalten wurden. Hecker. Andere Seestädte folgten diesem Bei-spiel und im Lauf des 16. Jahrhunderts hatten die meisten italiä-nischen Städte Sanitätstribunale, die in der Geschichte der Pesteine so grosse Bolle spielten. Unser Archiv enthält viele Schreibender Sanitätstribunale von Venedig , Genua , Mailand , besonders Turin ,welche den eidtgenössischen Orten den Ausbruch einer Epidemieanzeigen, ihren Bath ertheilen oder, oft drohend, bessere Instand-setzung der Vorkehrungsmaassregeln fordern. Wir haben schonfrüher gesehen, dass auch bei uns ausserhalb der StadtmauernPestlazarethe, oder auch Hütten, casas zur Aufnahme der Pest-kranken gegründet wurden, dass man die Stadtthore genau be-wachte, Niemanden, der der Krankheit selbst verdächtig war, odervon einem verdächtigen Ort kam, hineinliess. Ferner musstendiejenigen, welche die Stadt verlassen hatten, währenddem die Pestirgendwo in nicht zu weiter Entfernung regierte, bei ihrer Biick-kehr am Stadtthor mit heiligem Eid versichern, dass sie in keineminficirlen oder verdächtigen Ort gewesen und die mitgebrachtenEffecten zur Bäucherung abliefern. Grosse Feuer mit aromatisch

Archiv f. Geschichte d. Medicin u. med. Geographie. VII. Bd. 23