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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
Entstehung
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duftendem Holz auf den öffentlichen Plätzen der Städte, Unter-haltung dieser Feuer in den Kaminen der Häuser, Einschlüssender reichern Pestkranken in ihre Wohnungen und Absperren dieserHäuser, Ueberführung der ärmern Kranken in die vor der Stadtaufgerichteten Pestlazarethe, Bewachung der Thore, Abhaltung derVerdächtigen, Säuberung der öffentlichen Orte und Abtritte, Waschenoder Verbrennen der mit Kranken in Berührung gekommenenGegenstände, darauf beschränkten sich die Maassregeln gegen- diePest im 16. Jahrhundert. Im 17. Jahrhundert wurden diese Vor-sichtsmaassregeln schon complicirter, man fing an besonders auchauf die Waaren sein Augenmerk zu richten, wie wir in den Pest-epidemien von Basel gesehen, wo die Schützenmatle allein alsWaarend6pöt. gebraucht werden durfte, und für Personen undWaaren wurden Gesundheitsscheine oder Pässe, so genannteFeden, ertheilt.

Gedruckte Verordnungen über sanilätspolizeiliche Verhältnissehaben wir in diesem Jahrhundert noch keine vorgefunden, daswar Sache des folgenden Säcnlums, welches allerdings darin nichtkarg war, so dass jeder Kanton massenhaft solche Mandate druckenliess. Wohl bewahrt, die Universitätsbibliothek Basel 3 gedruckteVerordnungen aus den Jahren 1519 und 1539 auf:Regimenwider die Pestilentz 1519, gedruckt hei Adam Petri , danneinekurtze Berichtung, wie man sich in der sorglichen krankheit, derPestilentz mit Aderlässen halten soll undein knrtzer und ge-meiner underricht, wie sich jung und alt,, arm und reich in derläuffenden Pestilentz, die zuefiirkummen und im fal so der menschdo mit, angriffen, halten soll 1539. Allein diese Erlässe sindnicht eigentlich sanitätspolizeilicher Natur, sondern zeigen, wo undwie man zur Ader lassen soll, wann zu purgiren ist; dann Speiseund Trank und die anzuwendenden Arzneien betreffend. Allge-meine interkantonale oder eigentliche sanilätspolizeiliche Vorschrif-ten suchen wir darin vergebens.

Welcher Fortschritt, in eigentlich sanitären Maassregeln im17. Jahrhundert, geschehen, sehen wir aus einem Schreiben derStadt Basel an den Fürstbischof in Pruntrut vom 14. Juli 1680 dafirt:

Nachdem aus Anlass der an verschiedenen Orten in Ungarn , Böhmen ,Steiermark und Sachsen eingerissenen leidigen Konlagion gesannnte löblicheEidlgenossenschaft bei jüngst zu Baden gehaltenem Kongress zu möglichsterSicherheit der Länder und Erhaltung der gemeinnützlichen Kommerziell ein-