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Gesandtschaften mit Instruction zu beschicken, „damit vorläufigunter uns abgemacht werden könne, was zum allgemeinen Bestenbei diesmaligen Zeiten Weiteres vorzunehmen und zu thun seinsolle.“ Nun aber compliciren sich die Verhältnisse: einerseits pro-testirt der französische Gesandte in Solothurn , Herr von Danaray,durch Schreiben vom 4. November 1720 gegen eine „Bandisirung“von Lyon , dem Lyonnais , Dauphine und Languedoc , behauptend,dass die Pest nicht aus der Provence herausgekommen sei, sichtäglich mindere, und stellt der Schweiz gegenüber Repressalienvon Seilen Frankreichs in Aussicht. Auf der andern Seite ban-disirt die österreichische Regierung Genf und das Waadtland unddroht, die ganze Schweiz zu sperren — was sie auch thatsächlichausübt — wenn Lyon und die obgenanuten Provinzen von derEidgenossenschaft nicht in Bann erklärt würden. Auf der einenSeite also Frankreich , auf der andern Deutschland mit Drohungenund mitten drin die Schweiz von beiden mächtigen Nachbarn zu ent-gegengesetzten Entschlüssen gedrängt! „Was thun, spricht Zeus ?“Darauf sollte vorläufig die Vorconferenz oder partielle Tagsatzungin Aarberg und dann die Tagsatzung in Baden die Antwort geben.Bern für sich aber halle schon vorher den Entschluss gefasst, dieEinlassung aller Kaufmannswaaren aus F ra u kr eich ohneUnterschied, aus welcher Provinz sie immer kommen möchten,zu verbieten. — Schreiben vom 26. Juni 1721.
Am 3. Juli war die Vorconferenz in Aarberg , von Bern , Basel ,Freiburg , Solothurn und Neuenbürg besucht, zusammengetreten.Der Fürstbischof hatte auf die an ihn gerichtete Einladung hineinen eigenen Gesandten zu schicken versprochen, dann aber, durchgewisse Gründe bestimmt, nur seinen Geheinischreiber Laubscherabgesendet, um die gefassten Beschlüsse ad referendum zu nehmen.
Im „Abscheid“ wurde auf Antrag Berns beschlossen:
1) Dass nach dem Exempel von Genf das Commercium zwischenden versammelten Orten und der Stadt Lyon , Lyonnais, der Pro-vinzen Languedoc , Dauphine und Provence solle ganz suspendirtwerden.
2) Dass die Einfuhr aller insgemein aus Frankreich kommen-den Wollen-, Pelz-, Federn- und Leimvandwaaren und dergleichenSachen solle bis auf Weiteres suspendirt werden.