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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
Entstehung
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Ausnahme von (len sub Nr. 1 genannten Provinzen sollten nochfürder zugelassen werden, wenn a) durch eidliche mitzubringendeAtteste dargethan würde, dass solche Waaren an ohnverdächtigenOrtengefallen und gepackt, auch niemals durch verdächtige Ortepassirt seien und b) wenn sothanc Waaren entweder zu Genf oderzu Basel in hiezu allbereit zugerüsteten Lazarethen die erforder-liche Auslüftung und Quarantäne von 15 Tagen ausgehalten, etc.und die Einfuhr nur via Genf oder Basel geschehe.

Diese Beschlüsse sollen der Stadt Genf mitgetheilt werden und an-gefragt, oh sie denselben beitreten wolle, ferner soll das Resultat dieserConferenz der gerade in Frauenfeld versammelten Tagsatzung mitgetheilt undderselben überlassen werden, was sie an den Kreis-Convent von Schwaben ,anch an die kaiserliche Majestät schreiben wolle.

Am 7. August schreibt der bischöfliche Gesandte an der Tag-satzung in Frauenfeld , Landammann Püntner, dass die völlige Ban-disirung von Provence , Languedoc , Lyon bis auf Weiteres aus-gesprochen worden sei, zumalen auch alle giftfähigen Waarenaus g a n z Frankreich suspendirt worden. Die an Frankreich gren-zenden Orte wollen solche giftfähigen Waaren (Wolle, Federn,Pelzwerk etc.) nicht nur suspendirt, sondern völlig bandisirt wissen,d. h. dieselben nicht durch- und einlassen, auch wenn sie schondie Quarantäne durchgemacht haben und Atteste mitbringen. Gegendas Eisass bleibt das Commercium unter den gemachten recipro-cirlichen Vorsorgen wie vorher annoch offen.

Weilen aber Frankreich obige Bannisirung der nicht suspecten fran­ zösischen Provinzen nicht wohl aufzunehmen Bericht einkommen, und dassein Gegenbando auch von dem Eisass solle zum Vorschein kommen sein, alshaben die löbl. Orte darüber zu reflectiren in Abscheid genommen, um nichtzu viel aber auch nicht zu wenig zu tliun. Da dann mich anscheinet, dassman ermelte Waaren aus Frankreich nicht völlig verbannisiren, wohl aberzu ordentlicher und ernstlicher'purga und Quarantäne habe obligiren wollen,ehe sie eingelassen werden. Man hat hierüber den schwäbischen Kreiss,welcher die völlige Vcrhandisirung der französischen, sonderlich giftfähigenW T aaren, merklich sollicitirt hat, unter Wiederholter Androhung der Aufhebungalles commercii, eine Conferenz angetragen, um dabei das Nöthige vorzu-stellen und sie besser zu aedificiren, damit selbige erkennen, dass man vonSeiten löblicher Eydtgenossenschaft nit zu wenig sorgfältig sein, man aberauch nit zu viel zu thun solle gemuosset werden und das Schreiben wirdkünftigen Sonntag abgehen.

Bern hat unterdessen gegen Lyon durch Grossrathsbeschlussvom 29. August 1721 mildere Saiten aufgezogen und amendirt denam 27. Juni gefassten Beschluss, indem er das Verbot nur aul dievon Lyon , Provence, Languedoc kommenden Waaren, nicht aberauf die von Lyon kommenden Personen ausdehnt , welch letztere