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nach Anfweisvmg eines eidlichen Qnarantänescheincs von Genf (inGenf 40 Tage Quarantäne) in ihr Gebiet gelassen werden. Waaren,aus nicht inficirten Provinzen Frankreichs kommend, sollen heiVorweisung von Gesundheifsscheinen ein- und durchgelassen wer-den, müssen aber auch, sowie die Fuhrleute, beweisen können,dass sie 40 Jahre lang an keinem verdächtigen Ort sich anfge-halten haben.
Nun kam aber die bittere Pille von Deutschland her: dennunterm 25. Oktober 1721 zeigen der Bischof von Constanz undder Herzog von Württemberg als „ausschreibende Fürsten desschwäbischen Kreises“ den 13 Orten an, dass der schwäbischeKreis die Zufuhr von Waaren aus ganz Frankreich verboten, und,falls die Schweiz nicht das nämliche Verbot erlasse, auch alle Zu-und Einfuhr aus der Schweiz verbiete. Dies Verbot soll auch nochauf den Personenverkehr ausgedehnt werden, und endlich, am20. November 1721, erschien der folgende Erlass des deutschen Kaisers:
Carl Fl. von Gottes Gnaden Erwählter römischer Kaiser etc.
„Hochwürdigste und Durchlauchtigste liebe Vettern und Churfürsten!In Folge deren von Uns wie an Eure Lbd. Lbd. als ausschreibende Fürstendes Ober-Pdieiniscben Kreysses, also auch an andere Kreysse wegen der indenen französischen Landen sich je länger je weiter ausbreitenden pestilen-zischen Seuche erlassenen kaiserlichen Verordnungen mögen wir nicht unter-lassen, Euren Liebd. hiemil anzufügen, dass uns unser zu Venedig anwesen-der Botschafter Colloredo jüngstens berichtet: es hätte ihm dasiger Magistratdella sante zn wissen gemacht, wasmassen die Republik zur Praeservationdes publici gemiissiget seye, das Commercium mit allen aus Teutschlandkommenden \Vaarcn dermahlen aus der Ursache zu suspendiren, weilen einigein spanischen Diensten gewesene graubündischen Offiziere, welche man indem venetianischen Gebiet wegen ihrer durch verdächtige, mit der Pest in-ficirte französische Provintzen, und namentlich durch das Gevandan genom-menen passage, sogar auch zur rigorosen Contuinatz keineswegs zu- unddurchpassiren lassen wolle, sondern gleich zurückgewiesen habe und beiihrer davauffhin nacher Strassburg gewendeten vonte aber überall da gemachtenHalte von eintzigen eilffTagen von dannen zu Kehl und sofort weiters durchdie wiirttembergisclien Lande, dann auch durch unsere österreichischen Vor-lande, Ulm und Lindau ohnbedenklich passirt worden seyen, mit welcherGelegenheit man von seithen gemelter Republik Venedig zugleich in Erfah-renheit gebracht habe, dass alle, aus Frankreich kommenden Lenthe undWaaren, mit strassburgischcn, schweizerischen und Rcichsständen ganz leichtzu erhalten seyenden Pässen ohngebinderten Durchgang findeten, inmassennach gethaner Anzeige einige von der Frankfurter Messe nach Venedig zurück-gekommener Kaufleuthen eine unbeschreibliche Menge von Personen undWaaren mittelst dergleichen Pässe durch verschiedene Reichslande zur Frank furter Messe aus verdächtigen französischen Provintzen gekommen wären.Wenn nun Eure Liebd. nicht allein, sondern ein Jeder gedenken und ermessenwird, wie schädlich eines Tlieils solcher von Seiten der Republik Venedig aus vorerzehlten Ursachen gegen Teutschland vorzunehmen resolvirte Bando