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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
Entstehung
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oder Sperr sowohl den Reichs- als unseren österreichischen Landen, alsomithin dem allgemeinen Commercio sein wird: anderen Theils aber, was fürgrossen Gefahren einer Ansteckung zum gemeinsamen Verderben sowohltentscher als ausländischer Landen die Ein- und Durchlassung deren aus ver-dächtigen frantzösisehen Provintzen kommenden, obschon mit Pässen ver-sehenen Personen und Waaren unterworfen; wie nöthig es dahero sei, aller-seits durch gesammten Rath und That an denen Gräntzen gegen Frankreich und die Schweiz eine mehrere Aufsicht und Schärfe krafft löblichen Beispielsanderer vorsichtig und hochvernünfftigen Potenlzen zu Abwendung alles Un-glücks vom werthen Vatterlande nach jeglicher Schuldigkeit anzuwenden.

Also ergehet hiemit an Enre Liebden als ausschreibende Fürsten dosoberrheinischen Kreysses unser kayserlicher gnädigster und ernsthaffter Befehl,auf die geraden Wegs oder durch die Schweiz aus Frankreich kommendenPersonen und Waaren nicht nur allein an denen Gräntzen, sondern auch allerOrten die genauste und strengste Obsicht halten zu lassen, und die förder-lichste Verordnung zu tlmn, damit die so schädliche als gefährliche Ein- undDurchlassung deren aus dem französischen Gebiet kommenden Personen undWaaren ohne Anstand völlig ab- und eingestellt, sonsten auch alle höchstnöthigen Vorsehungsanstalten gemacht, die Kreisse und benachbarten Sländedessen ernstlich erinnert, von Niemanden ein wiedriger Pass respectirt oderangenommen werde, Allermassen Wir auch unser Stellen solche allerdingsuntersagt haben, endlich auch deren mit denen benachbarten Kreyssen undin Sonderheit auch mit unserem Vice Gubernatore in unsern österreichischenNiederlanden, Marquis de Prie, ein stetiges, emsiges und treues Vernehmenund ein Verständniss gepflogen werde, gestalten wir in allen unsern öster-reichischen Vor- und andern Erblanden bereits ein Gleiches angeordnet undalle Stellen und Bcamtungen unter ihren Pflichten und schweren Verantwor-tung dahin mitbefelchet haben.

Gegeben in unserer Stadt Wien , den 20. November 1721.

Am 24. November 1721 fing dann die Tagsalzung von Badenan, um das in der Vorconfereriz zu Aarberg begonnene, zu Frauen­ feld auf der Tagsatzung in Abschied genommene zu einem ge-deihlichen Ende weiterzufiihren und wo möglich einen entschei-denden Entschluss zu fassen und wurde, wie gewöhnlich, eineCommission zur Vorberalhung der Angelegenheil gewählt. Diesevorberathende Commission schlägt vor, von Baden und der Tag-satzung aus eine Deputation an beide den niederrheinischen Kreisausschreihende Fürsten (den Bischof von Constanz und Herzogvon Württemberg) zu schicken mit folgender Instruction:es sei,da die Herren Eidtgenossen anderer Geschäfte halber hier ver-sammelt gewesen, der ohnversehen (I!) Bericht von der Waaren-sperre einkommen! Nun sey dies dem Iöld. schwäbischen Kreysssowohl als der Eidtgenossenschaft höchst schädliche und dieserletztem um so mehr unverhoffte Sach, als man erhoffte, es wer-den hochvermelte Fürsten sich belieben lassen, die ihnen vorge-schlagene nachbarliche Unterredung zu bestehen, zumal sie ver-sichert sein können, dass man diesseits alle erforderlichen und